Hätte evtl. jemand Lust ein längeres Stück Text aus den Gerichtsakten von Basel 1741 zu übersetzen? Vom Gericht in Basel im Falle gegen Niclaus Jantz von Zunzgen wegen möderischem Angriff. Der Mann wurde wohl am Ende geköpft und sein Kopf auf das Hochgericht aufgesteckt. Ich hätte natürlich gerne das Ganze gelesen, aber wenn mir jemand vielleicht einfach mit der ersten Seite mal helfen könnte ...
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Pro ... t_113/#236
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Pro ... t_113/#248
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Pro ... t_113/#260
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Pro ... t_113/#269
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Pro ... t_113/#281
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Pro ... t_113/#302
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Pro ... t_113/#303
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Pro ... t_113/#304
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Pro ... t_113/#305
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Pro ... t_113/#306
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Pro ... t_113/#307
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Pro ... t_113/#308
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Pro ... t_113/#318
Jantz von Zunzgen BL
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Re: Jantz von Zunzgen BL
Hallo Andi
Ich habe die Texte rasch überflogen und fasse kurz zusammen:
Niklaus Janz von Zunzgen BL arbeitete in Basel als Rebmann. Nach der Arbeit in den Reben an der Malzgasse trank er bei Frau Bischof und deren Magd Wein. Darauf schlug er mit einem Knüppel auf die beiden Frauen ein und verletzte sie schwer. Offenbar hatte er einen Raub geplant, musste aber fliehen. Er wurde wegen Mordversuch nach damaligem Strafrecht (der Carolina) angeklagt. Da er zuerst den Vorsatz bestritt, wurde er bis zum Geständnis gefoltert.
Aufgrund der sehr ausführlichen Urteilsbegründung wurde er zum Tod durch das Schwert, mit anschliessendem Rädern verurteilt und - wie du richtig gelesen hast - hat man seinen abgeschlagenen Kopf aufgespiesst.
Auf Bitte der Schwestern und Kinder erlaubte der Rat gnadenhalber immerhin ein Begräbnis.
Peter
Ich habe die Texte rasch überflogen und fasse kurz zusammen:
Niklaus Janz von Zunzgen BL arbeitete in Basel als Rebmann. Nach der Arbeit in den Reben an der Malzgasse trank er bei Frau Bischof und deren Magd Wein. Darauf schlug er mit einem Knüppel auf die beiden Frauen ein und verletzte sie schwer. Offenbar hatte er einen Raub geplant, musste aber fliehen. Er wurde wegen Mordversuch nach damaligem Strafrecht (der Carolina) angeklagt. Da er zuerst den Vorsatz bestritt, wurde er bis zum Geständnis gefoltert.
Aufgrund der sehr ausführlichen Urteilsbegründung wurde er zum Tod durch das Schwert, mit anschliessendem Rädern verurteilt und - wie du richtig gelesen hast - hat man seinen abgeschlagenen Kopf aufgespiesst.
Auf Bitte der Schwestern und Kinder erlaubte der Rat gnadenhalber immerhin ein Begräbnis.
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Re: Jantz von Zunzgen BL
Auf die ergänzenden Fragen von André per PM kann ich noch Folgendes ergänzen:
Der Täter machte in der Untersuchung geltend, dass ihm der Gedanke, die beiden Frauen zu erschlagen und ihr Geld zu rauben, erst gekommen sei, nachdem er ein Mass Wein getrunken hatte und dies auch bezahlt hatte. Ausserdem gab er vor, an Melancholie zu leiden, also wohl depressiv zu sein. Diese Faktoren, wie auch den Umstand dass er nicht vorbestraft war und dass die beiden Frauen den Angriff offenbar ohne bleibende Schäden überlebten, berücksichtigten die Richter, indem sie ihm als Strafmilderung die Enthauptung vor dem Rädern zukommen liessen.
Das Urteil ist für die damalige Zeit sehr ausführlich und sorgfältig begründet. Eine vollständige Transkription wäre sicher wertvoll und wünschenswert - falls jemand dafür Zeit findet und sich idealerweise auch mit der Carolina etwas auskennt.
Ein moderneres Strafrecht nach französischem Vorbild galt in der Schweiz zunächst während der Helvetik, wurde danach aber in fast allen Kantonen wieder abgeschafft. Basel erliess schliesslich erst 1821 wieder ein eigenes Strafgesetzbuch, das aber immer noch zahlreiche altertümliche Strafen kannte.
Peter
Der Täter machte in der Untersuchung geltend, dass ihm der Gedanke, die beiden Frauen zu erschlagen und ihr Geld zu rauben, erst gekommen sei, nachdem er ein Mass Wein getrunken hatte und dies auch bezahlt hatte. Ausserdem gab er vor, an Melancholie zu leiden, also wohl depressiv zu sein. Diese Faktoren, wie auch den Umstand dass er nicht vorbestraft war und dass die beiden Frauen den Angriff offenbar ohne bleibende Schäden überlebten, berücksichtigten die Richter, indem sie ihm als Strafmilderung die Enthauptung vor dem Rädern zukommen liessen.
Das Urteil ist für die damalige Zeit sehr ausführlich und sorgfältig begründet. Eine vollständige Transkription wäre sicher wertvoll und wünschenswert - falls jemand dafür Zeit findet und sich idealerweise auch mit der Carolina etwas auskennt.
Ein moderneres Strafrecht nach französischem Vorbild galt in der Schweiz zunächst während der Helvetik, wurde danach aber in fast allen Kantonen wieder abgeschafft. Basel erliess schliesslich erst 1821 wieder ein eigenes Strafgesetzbuch, das aber immer noch zahlreiche altertümliche Strafen kannte.
Peter
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