illegit. ex adult

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MIG
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illegit. ex adult

Beitrag von MIG » Sa 14. Jul 2012, 16:26

Die Rätsel der Abkürzungen im Kirchenlatein:

illegit. ex adult
heisst es unter dem Namen eine Kindes bei dessen Taufeintrag 1808 im St.Gallischen.
Die Eltern sind beide angegeben, Paten auch.

Kann jemand helfen das Rätsel zu lösen.

Danke


Michael Steuer

hhg
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Re: illegit. ex adult

Beitrag von hhg » Sa 14. Jul 2012, 17:48

nach meinem Kenntnisstand uneheliches Kind aus einer ehebrecherischen Beziehung - aber bitte nachprüfen



Säntis
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Re: illegit. ex adult

Beitrag von Säntis » Mo 2. Mär 2015, 10:12

Grüezi Lesende,

zur Definition illegitim in Duden.
Unter anderem ausserehelich, nicht ehelich.

Zur Definition Illegitimität in Historisches Lexikon der Schweiz.
Der Begriff Illegitimität als rechtliche Eigenschaft in Bezug auf die Institution der Ehe. Er wird gebraucht für Geburten, die aus einem nicht als ehelich angesehenen Verhältnis hervorgehen. Bei den Kindseltern handelt es sich um nicht Verheiratete oder mit anderen Partnern verheiratete Personen.

Zur Bezeichnung eines nicht ehelichen Kindes im Thread Königskind / Bankert / Bastard / Kebskind / Kegel / Spurius.

Bochtella



Wolf
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Re: illegit. ex adult.

Beitrag von Wolf » Mo 2. Mär 2015, 11:57

MIG hat geschrieben:illegit. ex adult.
illegitimus / illegitima = uneheliche(r) Sohn / Tochter
adulterium = Ehebruch

Nach meinem Verständnis wäre "illeg." also allgemein ein uneheliches Kind - ohne Hinweis auf den Zivilstand der Eltern. "illegit. ex adult." dagegen wäre ein aus einem Ehebruch hervorgegangenes Kind, d.h. mindestens ein Elternteil war verheiratet - aber nicht mit dem anderen Elternteil.


Wolf Seelentag, St.Gallen
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Säntis
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Re: illegit. ex adult

Beitrag von Säntis » Mo 2. Mär 2015, 17:52

Grüezi Wolf,

für ein Kind aus einem Ehebruch habe ich die spezifische Bezeichnung adulterinus gefunden und den Beleg in den Thread Königskind / Bankert / Bastard / Kebskind / Kegel / Spurius gestellt.

Bochtella



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