Familienname der Frau nach der Heirat

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Rieden_2013
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Familienname der Frau nach der Heirat

Beitrag von Rieden_2013 » Sa 2. Jan 2021, 14:57

Kann mir jemand sagen, ab wann es im Kanton St. Gallen üblich - oder Vorschrift - war, dass die Frau bei Heirat den Familiennamen des Mannes angenommen hat? Wie sah es in anderen Kantonen aus? Wie in Deutschland und Österreich?

Danke und Gruss, Franz Carl



Wolf
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Re: Familienname der Frau nach der Heirat

Beitrag von Wolf » Sa 2. Jan 2021, 16:30

Hier muss man evtl. unterscheiden zwischen dem "täglichen Leben" in der Dorfgemeinschaft und der Namensführung in offiziellen Dokumenten.

Ein explizite Vorschrift (im Kanton SG) ist mir nicht geläufig - was keineswegs bedeuten muss, dass es keine gibt.

Im "Bundesgesetz betreffend Feststellung un Beurkundung des Zivilstands und die Ehe" vom 24.12.1874 heisst es in Art.25 "Durch den Abschluss der Ehe erwirbt die Frau das Heimatrecht des Mannes". Ich nehme einmal an, dass damit (implizit) auch die Übernahme des Familiennamens des Mannes als Ehename einherging.

Wenn ich mir dann aber die Geburtsregister ab 1876 anschaue (keine repräsentative Untersuchung - nur anhand einiger Kopien auf meiner Festplatte), so finde ich 1900 noch, dass die Mutter mit ihren Mädchennamen (ohne "geborene") genannt wird - 1901 finde ich dann das vorangesetzte "geborene". Ob es da einen entsprechenden Erlass gab, entzieht sich meiner Kenntnis - vielleicht hängt der Zeitpunkt der Umstellung auch einfach von den Präferenzen der Schreiber ab.

Es gibt sicher mindestens 1 Forumsmitglied, das sich fundierter zur Frage äussern kann ;-).


Wolf Seelentag, St.Gallen
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hhg
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Re: Familienname der Frau nach der Heirat

Beitrag von hhg » So 3. Jan 2021, 08:49

Das von Wolf erwähnte kompetente Mitglied bin ich nicht, entsprechende Rechtsquellen kenne ich auch keine. Was ich sicher sagen kann: Im heutigen Bayern sind Frauen in allen mir bekannten kirchlichen oder standesamtlichen Aufzeichnungen immer unter ihrem "angeheirateten" FN registriert, im (früheren) "Rhein-Baiern", analog den französischen Zivilstands-Akten, stets unter deren Mädchennamen. Diese recht gegensätzlich Handhabung ist mir auch in anderen Weltgegenden aufgefallen.

Wenn es um familiengeschichtlichen Hintergrund geht wären entsprechend konkretere Angaben (FN, Wohnort, Zeitraum) hilfreich, mit denen man eventuell im Umfeld recherchieren könnte, falls die Identität einer Person zweifelhaft ist.

Sonst bitte diesen Beitrag ignorieren und auf die Antwort von Experten warten.



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