Geburtseintrag Luxemburg

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MG53
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Geburtseintrag Luxemburg

Beitrag von MG53 » So 21. Nov 2010, 14:46

Hallo zusammen,
wer kann mir Auskunft zu den Vorschriften bei den Geburtseinträgen in Luxemburg geben?
Im Detail: Susanne Weber und Mathias Berg haben 06/1853 in Bourscheid geheiratet. Anlässlich ihrer Heirat wurden die vier zwischen 1847 - 01/1853 geborenen gemeinsamen Kinder legitimiert. Was mich nun wundert: die beiden letzten Kindern erhielten anlässlich der Geburt bereits den Nachnamen des Vaters, also Berg. Bisher kannte ich es nur so, dass ein Kind erst mit der Heirat den Namen des Vaters erhielt. Wer weiß hierzu etwas?
Vielen Dank!



pfalzteufel

Re: Geburtseintrag Luxemburg

Beitrag von pfalzteufel » Sa 12. Feb 2011, 00:27

Hallo MG53,

haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen. Haben die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind den Familiennamen, den die Eltern dem Standesbeamten gegenüber vor oder bei der Eheschließung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde zum Familiennamen der aus der Ehe stammenden Kinder bestimmt haben. Hierzu können die Eltern nur den Familiennamen eines Elternteils bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, erhält das Kind den Familiennamen des Vaters. Bei einer Adoption erhält das Kind den Familiennamen des Annehmenden.

Das uneheliche Kind führt meist den Familiennamen der Mutter; war die Mutter in historischer Zeit adelig, dann ohne Adelsprädikat, doch sind die Fälle nicht selten, dass es nach Anerkennung der Vaterschaft auf den Familiennamen des Vaters getauft wird (oder diesen durch spätere Eheschließung der Eltern erhält). Aber auch nach dieser Legitimation kam es in vergangenen Jahrhunderten vor, dass das auf den Namen der Mutter getaufte Kind deren Geburtsnamen beibehielt.

Bei sehr ungleichem sozialen Stand legitimierten die Väter ihre unehelichen Kinder nicht selten durch Eheschließung auf dem Sterbebett oder durch eine Ehelichkeitserklärung.

In der Genealogie werden Uneheliche auch illegitime Kinder (wörtlich: ‚unrechtmäßig‘) genannt und sind mit ihren wenigen Personalangaben, auch bezüglich der Mutter, oft sogenannte Tote Punkte. Für Pfarrer war dies früher gelegentlich Anlass, nachträglich das Wort „Jungfrau“ im Traubuch zu streichen. Waren die Schwängerung bzw. der voreheliche Geschlechtsverkehr bereits bei der Trauung bekannt, so fand die Hochzeit in der Regel „in der Stille“ und „ohne Sang und Klang“ statt. Wegen der größeren Kindersterblichkeit bei den vom Milieu häufig benachteiligten Unehelichen sind sie in Ahnenlisten weit seltener vertreten, als man auf Grund dieser Prozentzahlen erwarten könnte.

Heirateten die leiblichen Eltern später wurden die Kinder rückwirkend legitimiert erhielten also rückwirkend den Geburtsnamen der als Ehename vereinbart wurde.
Sehr oft gibt es das in der Genealogie das ein Kind unter einem anderen Namen heiratet als es geboren wurde da es zwischenzeitlich durch den leiblichen Vater legitimiert oder adoptiert wurde.

In den Geburtsbüchern gibt es Randvermerke die nachträglich gemacht wurden und anzeigen das dieses geborene Kind einen anderen Namen erhalten hat.
Allerdings steht das meist nur in den Erstbüchern.
Im Sicherungsregister oder im Kirchenbuch gibt es diese Vermerke in deinem genannten Zeitraum aber eher selten.

Gruß
Oli



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