Geburtsurkunde

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pschales
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Geburtsurkunde

Beitrag von pschales » Mo 29. Apr 2013, 14:47

Ich habe die Frage wer kann den Namen eines Kindes geben.
Folgender Fall:
Im Jahre 1826, in der Pfalz, Königreich Bayern.
Ein Herr Johannes R. erklärt dem Standesbeamten, dass Frau Sara G., ledigen Standes, ein Kind geboren hat, dem Er den Vornamen und Namen Catharina G. gebe.
Dazu sind 2 Zeugen anwesend.

Kann der Herr R. so den Namen festlegen? oder ist davon ausgehen, daß er vielleicht der Vater des unehelichen Kindes ist. Eine verwandschaftliche Beziehung ist nicht angegeben.

Im Kirchenbuch taucht Herr R. als Pate wieder auf. Er könnte auch der Schwager von Frau G. sein, was die Vaterschaft ja nicht unbedingt ausschließt.

Gab es zur Namensgebung rechtliche Vorschriften?

Gruß
Peter



hhg
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Re: Geburtsurkunde

Beitrag von hhg » Fr 3. Mai 2013, 07:08

Hallo Peter,

bei den Zivilstandsakten gab es Standard-Formulierungen (teils sogar schon fest vorgedruckt). Der Normalfall war wohl, dass der Vater die Geburt gemeldet und daher auch er den Namen ausgesucht hat.

Ob auch in diesem speziellen Fall der Meldende den Namen festgelegt hat oder sogar der Vater sein könnte, würde ich weder unterstellen noch ausschließen.

Wie die rechtliche Situation zu dieser Zeit gewesen sein mag, ließe sich womöglich herausfinden, aber ob das letzlich die Vaterschaft oder Verwandschaft klärt?

Mehr würde ich mir von einer weiteren Suche im betreffenden Standesamt versprechen. Für diese Zeit gibt es alphabetische Register, manchmal auch andere Unterlagen, aus denen sich eventuell Familienverhältnisse rekonstruieren lassen.

Ein viel einfacherer erster Schritt, wenn nichts dagegen spricht - bei näheren Angaben zum Familiennamen und Geburtsort hat vielleicht jemand im Forum einen brauchbaren Hinweis.

Viel Glück!



pschales
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Re: Geburtsurkunde

Beitrag von pschales » Fr 3. Mai 2013, 07:41

Danke!
Nach der Frau hab ich im Forum schon gesucht, da findet sich nix.
Jetzt versuche ich es mal über den Mann, der die Geburt gemeldet hat.
Gruß
Peter



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