Falsche Angaben im Online - Stammbaum

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baerchen58
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Falsche Angaben im Onlinestammbaum

Beitrag von baerchen58 » Do 28. Jan 2010, 11:28

Ich wende mich heute an Euch, weil ich ein immer wieder auftauchendes und leider mittlerweile leidiges Thema endlich beendet haben möchte.
Meine geschiedene Frau(Frau L.) ist in dritter Ehe verheiratet und ihr jetziger Mann hat meine beiden leiblichen Kinder adoptiert und zwar als Erwachsene als Kind angenommen. Das heisst, dass sie ab Rechtswirksamkeit des Gerichtsbeschlusses 2000 bzw 2007 nun geb. L. heissen. Vorher hiessen sie Weber, so wie ich.
Zum wiederholten Male trägt Frau L. meine beiden Kinder in ihren Stammbaum als geb.L. ein und das rückwirkend zu 1977 bzw. 1981.
Laut Auskunft des zuständigen Standesamtes gilt der neue Geburtsname erst ab dem Tag des Gerichtsurteils ausserdem stehen meine beiden Kinder auch weiterhin in der Registerkarte als Weber.

M.E. handelt es sich hier um eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, wenn ich in einen Stammbaum etwas eintrage, was nicht den Tatsachen entspricht. Mal abgesehen davon, dass es nicht korrekt den anderen Ahnenforschern gegenüber ist, welche durch die falsche Dateneingabe in die Irre geleitet werden.


Wie gehe ich am besten vor ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?



Thomas
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Falsche Angaben im Online - Stammbaum

Beitrag von Thomas » Do 28. Jan 2010, 16:37

Der heutige Trend zur Patch-Work-Familie wird künftige Genealogen in der Tat vor grosse Probleme stellen. Allerdings war auch in früheren Zeiten der biologische Vater oft nicht der rechtliche Vater von Kindern, aus welche Gründen auch immer (Adoption, Kuckuckskinder etc.). Was ist für die Genealogie massgeblich? Die biologische Verwandtschaft oder die rechtliche? Eine ungeklärte Frage, die durch das Aufkommen der DNA-Genealogie zusätzliche Bedeutung gewonnen hat.

Gruss

Thomas


Thomas Illi, Wolfhausen

Nico
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Falsche Angaben im Online - Stammbaum

Beitrag von Nico » Do 28. Jan 2010, 20:59

Ja, es ist eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, nicht korrekt und damit eine Lüge, durch die in die Irre geleitet wird. Mehr aber auch nicht. Es sei denn, Derartiges wird in einer Urkunde behauptet. Dann ist es strafbar.


Nico

pfalzteufel

Re: Falsche Angaben im Online - Stammbaum

Beitrag von pfalzteufel » Sa 12. Feb 2011, 00:12

Hallo Friedel,

die Aussage deines Standesamtes ist falsch.
Der neue Geburtsname gilt natürlich nicht erst ab dem Tag des Gerichtsurteils sondern rückwirkend zur Geburt

Ich hatte leider als Standesbeamter oft Fälle das sich ein Elternteil darüber beschwerte das der neue Familienname auch der
neue Geburtsname ist aber leider ist es in Deutschland so Gesetz und dieses Gesetz bindet den Standesbeamten und den Juristen völlig die Hände.

Die Männer beschwerten sich oft nur als leiblicher Vater also quasi nur als Erzeuger in den Akten zu erscheinen.
Was ich natürlich verstehen kann als Vater aber in den deutschen Gesetzen ist kein Freiraum für Vatergefühle.

Einschlägig ist § 1757 BGB (Name des Kindes), der auch in Fällen der Annahme Volljähriger als Kind gilt und uneingeschränkt anwendbar ist: Das Kind erhält als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden. Der geänderte Geburtsname dokumentiert die durch Adoption gewollte Zugehörigkeit zum neuen Familienverband. Mit der Änderung des Geburtsnamens als Adoptionsfolge hat der Gesetzgeber den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten, ohne Verhältnismäßigkeits- und Übermaßgesichtspunkte zu missachten. Mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Anzunehmenden ist es vereinbar, die Adoption mit der Änderung des Geburtsnamens zu verknüpfen.

Durch das Gesetz ist auch geregelt das die Kinder nicht bestimmen können ihren bisherigen Namen weiterzuführen
denn bei der Adoption kann nicht gerichtlich ausgesprochen werden, dass der Anzunehmende seinen bisherigen Geburtsnamen anstelle des Familiennamens des Annehmenden weiterführt. Es ist dem Vormundschaftsgericht verwehrt, im Adoptionsdekret zu bestimmen, dass der als Kind Angenommene seinen bisherigen Geburtsnamen unverändert fortführt.

Selbst wenn deine Kinder schon verheiratet sein sollten können sie als ihren Ehenamen den neuen Geburtsname annehmen.
Die Änderung des Geburtsnamens erstreckt sich nach dem Gesetz auf den Ehenamen des Kindes nur dann, wenn sich auch der Ehegatte der Namensänderung vor dem Ausspruch der Annahme durch Erklärung gegenüber dem Vormundschaftsgericht anschließt; die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden.

Bei verheirateten Töchtern ändert sich meist wenig weil die meisten Ehepaare den Namen des Mannes annehmen
und wenn der/die Adoptierte den Geburtsnamen des Ehepartners als Ehenamen führt, hat die Adoption auf diesen Namen keine Auswirkung. Es ändert sich lediglich der Geburtsname der angenommenen Beteiligten.

Deine Kinder haben der Adoption als Erwachsene zugestimmt und mit ihrer Unterschrift war ihnen bewußt, dass sie damit ihren bisherigen Familiennamen rückwirkend verlieren.

Zwar führt eine Volljährigenadoption nicht gleichzeitig zu einer vollständigen Herauslösung des Angenommenen aus seinem bisherigen Familienverband, vielmehr bleiben die Rechtsbeziehungen zu leiblichen Verwandten bestehen (§ 1770 Abs. 2 BGB), so dass in einem solchen Falle auch andere namensrechtliche Regelungen als die des § 1757 Abs. 1 Satz 1 BGB denkbar wären. Von Verfassungs wegen ist es aber nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber im Namensrecht der Verbindung des volljährigen Adoptierten zur neuen Familie den Vorrang gegeben hat.

Gruß
Oli



hhg
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Re: Falsche Angaben im Online - Stammbaum

Beitrag von hhg » Sa 12. Feb 2011, 07:37

Wie gehe ich am besten vor ?
Soll schnell eine einstweilige Verfügung und längerfristig eine gerichtliche Untersagung mit Bussgeld-Androhung oder Erzwingungshaft erwirkt werden? Dazu findet sich gegen entsprechendes Honorar sicher ein Anwalt, der eine entsprechende Klageschrift verfasst.

Ich fände es ausreichend, dem Stammbaum der Exfrau einen eigenen entgegen zu stellen, mit den "richtigen" Namen. Das wäre sicher kostengünstiger, nervenschonender, und vor allem auch eher im Interesse der Kinder als ein Kleinkrieg.

Um die leidige Angelegenheit zu beenden, musst du nichts mehr tun, ausser die Verletzungen der Trennung überwinden (ich rede aus eigener Erfahrung). Viel Glück dabei!



baerchen58
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Re: Falsche Angaben im Online - Stammbaum

Beitrag von baerchen58 » So 30. Jan 2022, 16:50

Thomas hat geschrieben: Do 28. Jan 2010, 16:37 Der heutige Trend zur Patch-Work-Familie wird künftige Genealogen in der Tat vor grosse Probleme stellen. Allerdings war auch in früheren Zeiten der biologische Vater oft nicht der rechtliche Vater von Kindern, aus welche Gründen auch immer (Adoption, Kuckuckskinder etc.). Was ist für die Genealogie massgeblich? Die biologische Verwandtschaft oder die rechtliche? Eine ungeklärte Frage, die durch das Aufkommen der DNA-Genealogie zusätzliche Bedeutung gewonnen hat.

Gruss

Thomas
Ich denke, es ist die biologische massgeblich, da sie unsere Wurzeln aufzeigt. Vor zwei Jahren hat mir da auch ein Anbieter recht gegeben und den Stammbaum meiner Ex-Frau teilweise gelöscht, weil meine beiden Kinder aus erster Ehe dort als leibliche Kinder des Stiefvaters (Annehmender/dritte Ehe) eingetragen waren. P.S. für meinen account nabisake habe ich leider keine Zugangsdaten mehr, deshalb antworte ich jetzt über diesen. Gruß Friedel und vielen Dank an alle, wenn auch sehr spät.



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