Oberallmeindkorporation Schwyz (OAK)

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Bochtella
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Oberallmeindkorporation Schwyz (OAK)

Beitrag von Bochtella » Mo 3. Feb 2020, 10:46

Grüezi Lesende,

Oberallmeindkorporation Schwyz (OAK)

Von der prähistorischen Phase bis zum Untergang der "Alten Eidgenossenschaft" anno 1798 infolge der Französischen Revolution war die Geschichte der Oberallmeindkorporation Schwyz praktisch identisch mit derjenigen des "Alten Landes Schwyz" (heute Bezirk Schwyz).

Zum ersten Mal tritt die Oberallmeind im Zusammenhang mit einem Marchenstreit zwischen dem Kloster Einsiedeln und den Schwyzern in Erscheinung. Im Zusammenhang mit dieser Auseinandersetzung ist in einem Dokument von Kaiser Heinrich V. vom 10. März 1114 erstmals davon die Rede, dass die Schwyzer genossenschaftlich organisiert waren. Sie hätten nicht einzeln, sondern als Kollektiv Anspruch auf den gemeinschaftlich genutzten Boden erhoben. Aus dieser Urkunde kann also entnommen werden, dass sich die Schwyzer mit Bezug auf gemeinschaftlichen Grundbesitz schon genossenschaftlich geeinigt hatten. Das Jahr 1114 gilt deshalb als Geburtsstunde der Oberallmeindkorporation Schwyz. Damit ist die Oberallmeindkorporation Schwyz älter als die Eidgenossenschaft, die 1291 ihre Gründung begangen hat.
Am 8. Februar 1350 wurde der endgültige Friede im rund 250 Jahre dauernden Marchenstreit erklärt. Damit hatte auch das Gebiet des "Alten Landes Schwyz" (heute Bezirk Schwyz) bzw. der Oberallmeindkorporation Schwyz die heutigen Grenzen erreicht.

Am 15. Oktober 1882 stimmte die Oberallmeind-Gemeinde dem Teilungsprojekt zu. Mit der Annahme dieses Teilungsprojektes schlug eigentlich die Geburtsstunde der Oberallmeind-Genossamen. Die Genossamen (Vereinigung aller OA-Genossen der einzelnen Kirchgemeinden) erhielten die niedrig gelegenen Bodenallmeinden bis "Mitte Berg" (ca. 800 Meter über Meer) zum Eigentum. Die Hoch- und Mittelalpen blieben als Ganzes und galten als Gut der Oberallmeindkorporation Schwyz. Auch auf die Verteilung der Wälder wurde vorläufig verzichtet. In den nachfolgenden Jahren kam es trotz teilweise abgewiesenen Teilungsbegehren dennoch zu weiteren Gebietsabtrennungen.

Oberallmeindkorporation Schwyz
Brüöl 2
Postfach 449
CH-6431 Schwyz

Bochtella



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