Gilli im Kanton Glarus

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Thomas
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Gilli aus Glarus

Beitrag von Thomas » Mo 14. Aug 2006, 09:57

Gemäss Familiennamenbuch der Schweiz sind GILLI altverbürgert (vor 1800) nur in den Kantonen Graubünden (Samedan, Sufers, Zernez, Zillis-Reischen, Zuoz*; Schreibweise GILLY Madulain und Zuoz*) und Luzern (Geuensee, Kriens, Luzern, Neudorf, Schenkon und Schlierbach).

Ein Zufallsfund in Dokumenten des Klosterarchivs Einsiedeln belegt jedoch die Präsenz von Namensträgern ab Ende des 17. Jahrhunderts im Raum Gaster/Linthgebiet/Glarus.

Das Dokument "Summarum Amt H, Band 1, Seiten 455/456" erwähnt einen Jörg GILLI als Lehensträger der "Lützelalp, jetzt Oberkäsern genannt" (heute: Gemeindegebiet Amden SG) im Jahr 1698. 1715 ist im gleichen Zusammenhang ein Antoni GILLI erwähnt, 1767 ein Joseph Franz GILLI, "sässhaft zu Schänis" (Schänis SG). Vermutlich derselbe Joseph Franz GILLI wird in einem das Jahr 1774 betreffenden Revers-Eintrag als "Landmann zu Glarus und sässhaft alldort" bezeichnet. Die Bezeichnung "Landmann" deutet m.E. nun eindeutig auf ein Glarner Bürgerrecht vor 1798 hin.

Thomas
- Editiert von Thomas am 14.08.2006, 11:07 -


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Gilli aus Glarus

Beitrag von Berna65 » Mo 14. Aug 2006, 21:26

hallo thomas
zu gilli kann ich ihnen noch etwas beifügen. allerdings nicht aus schänis, sondern aus uznach.

als erstes habe ich 1685 eine taufe gefunden, bei der der vater ein gilli war. jedenfalls entziffere ich es so. die mutter scheint eine einheimische gewesen zu sein. mehr zu diesem paar habe ich nicht gefunden.

dann habe ich 1779 und 1781 noch zwei taufen des paares hindermann-gillin gefunden. scheinbar war der herr hindermann damals lehrer in uznach. aber auch hierzu fand ich nicht mehr.


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Gilli aus Glarus

Beitrag von Berna65 » Mo 14. Aug 2006, 21:31

so, nun gehts weiter:

ich fand, und das ist weit interessanter, als die letzten drei funde, eine ehe rigolet-gillin.
dazu noch sieben taufen aus dieser verbindung. der vorname der mutter ist nicht so ganz sicher: einmal wird sie maria anna karolina genannt, dreimal "nur" maria karolina und dreimal maria karolina sophia. aber es dürfte sich sicher immer um die gleiche mutter / frau handeln.

zusätzlich fand ich zwischen 1744 und 1778 mindestens 15 taufen, bei denen sie gotte war.
eine kopie habe ich beigefügt.


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Beitrag von Berna65 » Mo 14. Aug 2006, 21:39

und hier weitere kinder:


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Beitrag von Berna65 » Mo 14. Aug 2006, 21:42

hier die kopie einer taufe als gotte. bei den anderen steht nicht so viel wie hier, darum habe ich sie heraus gepickt:


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Beitrag von Berna65 » Mo 14. Aug 2006, 21:50

hallo thomas
ich habe mir fast gedacht, dass die frau rigolet-gilli im 1778 gestorben sein muss, weil sie nur bis dann gotte war. ich lag richtig mit meiner vermutung und habe auch den sterbeeintrag in uznach gefunden.

schöne grüsse, ich hoffe, du oder jemand anders kann diese angaben brauchen.

bernadette


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Beitrag von Berna65 » Mo 14. Aug 2006, 22:02

noch etwas zur familie rigolet-gilli:
der vater josef anton rigolet-gilli (*1716 in uznach) war dr. med. und statthalter. seine mutter war eine geborene niderist....

der 1754 geborene sohn dominik anton alfons war pannerherr, landammann und senator.


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Beitrag von Berna65 » Mo 14. Aug 2006, 22:04

übrigens: im buch geschichte des landes glarus von jakob winteler wird auf seite 262 ganz oben ein glarner franz xaver gilli erwähnt, der 1794 der landvogt von lugano gewesen ist.


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Beitrag von Thomas » Di 15. Aug 2006, 08:00

Herzlichen Dank, Berna für Deine Ergänzungen!

Umso mehr erstaunt es mich, dass die GILLI keinen Niederschlag im Familiennamenbuch als Altverbürgerte im Raum Gaster/Linthgebiet/Glarus gefunden haben.

Gruss

Thomas


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Beitrag von Wolf » Di 15. Aug 2006, 10:34

Hallo Thomas,

um ein etwaiges Missverständnis auszuräumen: für das Familiennamenbuch ist es völlig gleichgültig, ob es einmal bedeutende Träger eines bestimmten Namens gegeben hat. Aufgelistet werden nur Familien, die zum Stichtag (und das ist für die neueste Ausgabe 1962) das Bürgerrecht einer Gemeinde besessen haben; dazu kommt die Angabe, seit wann dieses Gemeindebürgerrecht bestanden hat. Solche Gemeindebürgerrechte (seit vor 1800) sind für GR und LU genannt. Für die Vorgängerausgabe (Stichjahr etwa 1935) gilt das auch. In GL bzw. SG gab es anscheinend zu diesem Zeitpunkt keine Bürgerrechte Gilli mehr.

Siehe auch http://kunden.eye.ch/swissgen/famnam-m.htm.


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Gilli aus Glarus

Beitrag von Thomas » Di 15. Aug 2006, 11:46

Herzlichen Dank, Wolf, für diese Präzisierung. Ich war bisher der Meinung, dass nur ausgestorbene Namen nicht mehr mit alten Bürgerrechten erwähnt seien, nicht aber noch existierende Geschlechter.

Thomas


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Gilli aus Glarus

Beitrag von Thomas » Di 15. Aug 2006, 13:03

Betreffend Interpretation des Familiennamenbuchs habe ich inzwischen in den Erläuterungen zur Ausgabe 1940 nachgeschaut. Dort steht folgendes: "Der zu den Heimatorten beigesetzte Buchstaben a bezeichnet alle Namen, welche schon vor 1800 in den betreffenden Orten vorkommen, also meist die alten noch nicht ausgestorbenen Bürgergechlechter".

Meiner Meinung nach bedeutet dies, dass auch ein bedeutendes Vorkommen vor 1800 verzeichnet sein müsste, auch wenn sich ein Bürgerrecht nicht bis zum Stichjahr 1939 an dem betreffenden Ort erhalten konnte.

Thomas


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Familiennamenbuch

Beitrag von Wolf » Di 15. Aug 2006, 13:41

Der zu den Heimatorten beigesetzte Buchstaben a bezeichnet alle Namen, welche schon vor 1800 in den betreffenden Orten vorkommen, also meist die alten noch nicht ausgestorbenen Bürgergechlechter.
Das ist so zu interpretieren "die alten an diesem Bürgerort noch nicht ausgestorbenen Bürgergechlechter": man muss sich vor Augen halten, von wem bzw. wozu das Familiennamenbuch erstellt wurde. Da waren die SGFF (also "die Familienforscher") zwar beteiligt - aber die Daten stammten von den Zivilstandsämtern, die an einem Hilfsmittel für ihre Arbeit interessiert waren: bei der Registrierung von Eheschliessungen können mit dem FNBS die Angaben zu den Bürgerorten (speziell der Ehefrau) auf Plausibilität kontrolliert werden ... heute nicht mehr bestehende Bürgerrechte sind da nicht von Belang.


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Beitrag von Berna65 » Di 15. Aug 2006, 16:18

in den Büchern über Uznach, in der auch die Familien aufgelistet sind (Rothlin, Custor, Blöchliger usw.), die die Namen auch weiter zurück verfolgt haben, kommt Gilli auch nicht vor. Man müsste die Bücher von Schänis mal konsultieren....


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Beitrag von Thomas » Di 15. Aug 2006, 16:30

Das mindert den Wert des Familiennamenbuchs als genealogisches Hilfsmittel aber gewaltig. Ich bin überzeugt, dass sich viele Forscher auch des folgenden Mangels dieses Werks nicht bewusst sind: Früher mussten geschiedene Frauen ihren Mädchennamen wieder annehmen, behielten aber das durch ihre Heirat erworbene Bürgerrecht des Mannes bei. So sind seit 1912 (Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs) im 20. Jahrhundert zahlreiche Geschlechter zu neuen Bürgerorten bzw. Bürgerrechten gekommen, die in den Familiennamenbüchern prompt aufgeführt sind, wenn die betreffende geschiedene Frau an den Stichdaten der Familiennamenbuchausgaben (1939 und 1962) noch lebte und nicht wieder verheiratet war. Kurzum: Die Familiennamenbücher enthalten offenbar wichtige alte Bürgerrechte nicht (wenn zu den Stichdaten kein Namensträger mit diesem Bürgerrecht mehr lebte), dafür aber neuere, aus genealogischer Sicht ziemlich unsinnige. In der Ausgabe 1940 sind solche Sonder-Bürgerrechte noch nicht speziell gekennzeichnet, sondern es sind "Geschlechter", die nur aus einer Person bestehen, lediglich mit einem ° versehen. Es ist somit nicht zu unterscheiden zwischen einer Einbürgerung und einem Scheidungs-Bürgerrecht.

Eine sicherere Quelle für alte Ursprungsorte scheint mir das Historisch-Biographische Lexikon der Schweiz zu sein: Hier findet sich tatsächlich ein Hinweis auf die GILLI im Raum Gaster/Linthgebiet/Glarus, in der Person eines "Georg (Gilli), Landseckelmeister, Fähnrich und Richter im Gaster". Das HBLS ordnet diesen GILLI den Luzerner GILLI zu, was allerdings nicht sehr plausibel ist.

Thomas
- Editiert von Thomas am 15.08.2006, 17:54 -
- Editiert von Thomas am 15.08.2006, 17:57 -


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Beitrag von Wolf » Di 15. Aug 2006, 20:47

Das mindert den Wert des Familiennamenbuchs als genealogisches Hilfsmittel aber gewaltig.
Wie man's nimmt: das Familiennamenbuch ist eine für einen bestimmten Zweck erstellte Datensammlung, die auch für Familienforscher ein wichtiges Hilfsmittel ist - aber halt nicht alle Probleme lösen kann; es wurde eben nicht primär für den Familienforscher erstellt. Das gilt ja auch für andere Quellen, wie die Seelenregister früherer Zeiten: obwohl heute für den Familienforscher von grosser Bedeutung, wurden sie seinerzeit dazu erfasst, dem Pfarrer dabei zu helfen, den Überblick über seine Schäfchen (und ihr Wohlverhalten) zu behalten, und erfüllen nicht immer alle Wünsche, die man als Familienforscher hat.

Die Diskussion, dass auch ausgestorbene Geschlechter in ähnlicher Form erfasst werden sollten, ist alt - aber dabei handelt es sich wohl um ein Fass ohne Boden: während es für das Bürgerrecht im heutigen Sinne klare Kriterien gibt, gilt das für ausgestorbene Geschlechter leider nicht. Es müsste sich also ein Gremium daransetzen, anhand eingehenden Quellenstudiums in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob ein bestimmter Name bei einem bestimmten Ort nun aufgenommen werden soll. Wer soll das erledigen? Wie schwierig das ist, sieht man ja schon am Historischen Lexikon:
Eine sicherere Quelle für alte Ursprungsorte scheint mir das Historisch-Biographische Lexikon der Schweiz zu sein: Hier findet sich tatsächlich ein Hinweis auf die GILLI im Raum Gaster / Linthgebiet / Glarus, ...
... aber nicht auf viele andere ausgestorbene (oder auch blühende) Geschlechter, die (nach Ansicht des Auswahlgremiums) eben keine "ausreichend bedeutenden" Familienmitglieder hervorgebracht haben.

Auch hier gilt wieder: das HLS ist eine für den Familienforscher sehr interessante Quelle - aber sie wurde nicht für den Familienforscher projektiert, sondern um die Geschichte der Schweiz zu dokumentieren. Ich würde aus der Tatsache, dass zahlreiche Familiennamen im HLS überhaupt nicht erwähnt sind, jedoch nicht die Schlussfolgerung ziehen, dadurch sei sein Wert als genealogisches Hilfsmittel wesentlich eingeschränkt.

Beide - HLS und FNBS - sind wichtige Quellen, die sich ergänzen, die man aber m.E. nicht im Sinne einer Wertung ("welches ist wichtiger oder zuverlässiger?") miteinander vergleichen kann.
Ich bin überzeugt, dass sich viele Forscher auch des folgenden Mangels dieses Werks nicht bewusst sind: ... Die Familiennamenbücher enthalten offenbar wichtige alte Bürgerrechte nicht (wenn zu den Stichdaten kein Namensträger mit diesem Bürgerrecht mehr lebte), dafür aber neuere, aus genealogischer Sicht ziemlich unsinnige.
Letzteres sollte eigentlich nicht der Fall sein. Kritisch wäre ja nur die Situation, dass eine Frau durch Heirat das Bürgerecht einer Gemeinde annimmt, in der ihr Mädchenname nicht verbürgert ist; nach der Scheidung führt sie wieder den Mädchennamen - aber mit einem neuen Bürgerort. In diesem Fall wäre sie die einzige Vertreterin dieses Namens mit diesem Bürgerort. In der Ausgabe von 1940 wäre das (da Einzelperson) mit "c°" kenntlich gemacht - in der Ausgabe 1989 ist der Name (da Einzelperson) gar nicht mehr aufgenommen.


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Gilli im Kanton Glarus

Beitrag von Thomas » Mi 16. Aug 2006, 15:48

Das alte, achtbändige Historische-Biographische Lexikon der Schweiz (HBLS) aus den dreissiger Jahren des 20. Jahrhunderts ist für Genealogen eine sehr viel wertvollere Quelle als das neue, derzeit im Entstehen begriffene (und zum Teil über das Internet bereits einsehbare) Historische Lexikon der Schweiz (HLS). Während im HBLS noch zu praktisch allen altverbürgerten Schweizer Geschlechtern Einträge zu finden sind (Etymologie des Namens, Vorkommen, erwähnenswerte Namensträger in öffentlichen Ämtern, Wappen), fehlen solche Einträge im neuen HLS, soweit bereits ersichtlich, fast vollständig. Das HLS befasst sich im Unterschied zum alten HBLS nur mit ganz berühmten Geschlechtern sowie mit prominenten Figuren der Geschichte, die auch in anderen ausführlichen Geschichtsbüchern zu finden sind. Das ist schade.

Thomas


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Gilli im Kanton Glarus

Beitrag von Thomy » Mo 28. Aug 2006, 19:21

Guten Abend Thomas
Zu den Gilli kann ich Ihnen noch Folgendes liefern:

Anton Gilli (+ in Schänis 22.12.1743), Landesseckelmeister, Landesfähndrich und Landesschreiber in Schänis, war der Sohn des Jörg Gilli (1652-1724), bischöflicher Münzmeister in Chur und der Cäcilia Wilhelm. Eltern des Jörg: Wilhelm Gilli, Salome Steiner. Eltern des Wilhelm: Niklaus Gilli, Stadtammann in Luzern, Ursula Beger.
Die Gilli von Schänis und später auch von Glarus sind Luzerner. Anton Gilli verehelichte sich daselbst am 1.9.1705 mit Sibilla Dulliker. Sein ältester Sohn Georg Joseph Franz Konrad Anton (1706-1776) war Luzerner Grossrat, Schlossvogt von Wikon, Kornhausmeister, Sustmeister. Ein anderer Sohn, Xaver (1709-1755), war Fähndrich, Quästor und Richter in Schänis. Sein Sohn Franz Xaver (1748-1833) (wohl identisch mit Ihrem Joseph Franz) war Ratsherr, 1784 Landvogt in Uznach, 1789 Landvogt in Lauis, 1797 Landvogt im Gaster. Carolina Gilli (1716-1778) oo Rigoleth war eine Tochter des Anton Gilli.
Maria Anna Josepha Gilli (1812-1893), verehelicht mit Regierungsrat Anton Höfliger aus Rapperswil (1811-1886), scheint die letzte Vertreterin der Schäniser Gilli gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüssen
Thomas Gmür



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Gilli im Kanton Glarus

Beitrag von Thomas » Di 29. Aug 2006, 07:47

Herzlichen Dank für diese ausführlichen Informationen!

Gruss

Thomas


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Gilli im Kanton Glarus

Beitrag von Thomas » Mi 5. Sep 2007, 16:47

Im Staatsarchiv St. Gallen - nach dessen Beständen jetzt auch online gesucht werden kann - findet sich unter der Signatur AA 5 A 6-9 ein Dossier über das "Bürgerrecht der Familie Gilli in Quinten 1691 bis 1722". Unter der Signatur AA 5 U 20 findet sich ferner eine Urkunde mit dem Titel "Schwyz hebt das an Baptist Gilli verliehene Tagwenrecht in Quinten auf, 1709.06.01." Quinten gehört zwar heute zu St. Gallen, unterstand vor 1798 aber der Landvogtei Gaster, einer Gemeinen Herrschaft von Schwyz und Glarus.

Gruss

Thomas

P.S.: Hier der Link zur Online-Suche in den Beständen des St. Galler Staatsarchivs


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Gilli im Kanton Glarus

Beitrag von Thomas » Sa 2. Aug 2008, 15:10

Gemäss dem “Wappenbuch des Landes Glarus“ sind die Gasterländer/Glarner Gilli im Schäniser Zweig 1813 im Glarner Zweig 1833 (Mannesstamm) erloschen.

Gruss

Thomas


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Re: Gilli im Kanton Glarus

Beitrag von Fuchs » Fr 25. Dez 2020, 05:43

Im Häuserverzeichnis vom Tagwen Glarus ( geschrieben von Tagwenvogt Fridolin Tschudi 1797) findet sich ein "Hr. Landtvogt Gilli".
Im Helvetischen Kataster von Glarus (1802) taucht er ebenfalls auf. Es könnte sich demnach um Franz Xaver (1748-1833) handeln.

Beste Grüsse
Reto Fuchs



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