Michel à Glovelier JU

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Kauk
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Michel à Glovelier JU

Beitrag von Kauk » Do 7. Mai 2020, 05:35

MICHEL François Auguste de Glovelier
Je suis à la recherche de la date du décès de MICHEL François Auguste, de métier brodeur et monteur de machines à broder, né le 23.02.1806 à Glovelier. Il à également séjourné à Mulhouse/FR ainsi qu'à St. Gall entre 1830 à 1834.
Merci pour votre coopération et bonnes salutations
Kurt



Peter.D
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Re: Michel à Glovelier JU

Beitrag von Peter.D » Do 7. Mai 2020, 19:28

Bonsoir Kurt,

Quelle était la bourgeoisie (commune bourgeoise) de François Michel après la période française? Glovelier? Courtedoux? En 1806 on n'avait probablement enregistré que le lieu de naissance et François a reçu la nationalité française.

Peter



Kauk
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Re: Michel à Glovelier JU

Beitrag von Kauk » Do 7. Mai 2020, 21:54

Hallo Peter
Vielen Dank für die rasche Antwort. Leider verfüge ich über keine weiteren Angaben über die Person von François MICHEL. Die Anfrage um genealogische Unterstützung, kommt aus Deutschland. Dabei geht es um die Spurensuche nach einem Protagonisten der ersten Stickmaschinen in St. Gallen. Wäre es Dir möglich, weitere Nachforschungen auf der Gemeindekanzlei Glovelier zu tätigen? Den Zeitaufwand könntest Du selbstverständlich in Rechnung stellen. Besten Dank für Deine Bemühungen.
Freundliche Grüsse
Kurt



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Re: Michel à Glovelier JU

Beitrag von Peter.D » Fr 8. Mai 2020, 07:18

Guten Morgen Kurt

Es würde sich jedenfalls lohnen, den Geburtseintrag von 1806 nach französischem Recht zu konsultieren; diese Register befinden sich in den ArCJ, die m.W. auch Auskunft auf schriftliche Anfragen geben.

Die bernischen Gemeinden waren ab 1822 verpflichtet, Bürgerregister zu führen. Während sich diese Register im heutigen Kanton Bern meist bei den regionalen Zivilstandsämtern befinden, werden sie im Kanton Jura bei den Bürgergemeinden - so solche noch existieren - oder in gemischten Gemeinden bei der politischen Gemeinde aufbewahrt. Ob alle Gemeinden diese Bücher wirklich noch haben, konnte mir noch niemand bestätigen. Für Glovelier müsste man daher bei der 2013 gebildeten Fusionsgemeinde Haute-Sorne nachfragen.

Für die vermutlich aufwendigen Abklärungen würde ich dir bzw. deinem Anfrager die Beauftragung eines Berufsgenealogen empfehlen. Evtl. kann dir auch der CGAEB helfen.

Peter



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Re: Michel à Glovelier JU

Beitrag von Kauk » Fr 8. Mai 2020, 12:22

Hallo Peter
Besten Dank für die Vorschläge zu weiteren Nachforschungen bei komm.- und kant. Stellen. Mit Deinen über 1000 Beiträgen in den Foren bist Du ja ebenfalls ein Profi. Wer bist Du denn eigentlich ? Deine Kenntnisse in der dieser Materie scheinen ja unbegrenzt zu sein. Wo kann man mehr über Deine genealogischen Tätigkeiten erfahren ?
Freundliche Grüsse
Kurt



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Re: Michel à Glovelier JU

Beitrag von Wolf » Fr 8. Mai 2020, 20:32

Kauk hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 21:54Leider verfüge ich über keine weiteren Angaben über die Person von François MICHEL. Die Anfrage um genealogische Unterstützung, kommt aus Deutschland. Dabei geht es um die Spurensuche nach einem Protagonisten der ersten Stickmaschinen in St.Gallen.
Hallo Kurt,
frag' Heino doch einmal, welche Details er vom Stadtarchiv St.Gallen bekommen hat - vielleicht hilft das ja weiter.
Beste Grüsse - Wolf


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Re: Michel à Glovelier JU

Beitrag von Wolf » Sa 9. Mai 2020, 15:24

Im Anhang die Kopie aus dem Niederlassungesregister der Stadt St.Gallen.
SG-Niederlassungsregister_Michel_kombiniert.jpg
Im Widerspruch zur Angabe "Heimathsort = Mulhouse" steht die Auskunft des dortigen Stadtarchivs, dass er nach deren Niederlassungsregister aus "Glovelier / Suisse" stammt.

Im ersten Band (1875) der vom Kaufmännischen Direktorium herausgegebenen "Industrie- und Handelsgeschichte des Kantons SG" wird er auf Seite 556 als Monteur Michel erwähnt.

Am 21.02.1831 wird im Dom die Tochter Maria Justina getauft. Dort wird zum Vater "Mühlhausen, Mechaniker" angemerkt.
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Re: Michel à Glovelier JU

Beitrag von Peter.D » Sa 9. Mai 2020, 17:16

Nach 1798 gab es - mindestens staatsrechtlich - keinen Heimatort Mülhausen mehr. Man war dann einfach Franzose! In den Urkunden wurde daher wie im übrigen Frankreich der Geburtsort eingetragen.

Das galt auch für den an Frankreich angeschlossenen Jura. Aufgrund der Vereinigungsurkunde mit Bern von 1815 stellten die Gemeinden wieder die bürgerrechtlichen Verhältnisse aus der Zeit vor dem 'Anschluss' her, wobei für Franzosen mit und ohne Grundbesitz im Jura noch besondere Regelungen galten.

Auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft waren Franzosen gemäss Staatsverträgen den ausserkantonalen Schweizern gleichgestellt, selbst wenn sie nicht christlicher Religion waren.

Peter



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