Scherer von Seewen SO

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Bettenberg
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Scherer von Seewen SO

Beitrag von Bettenberg » So 14. Jan 2018, 09:41

Guten Tag
Für die "Scherrer" von Seewen SO suche ich das verbindliche Familienwappen. Bis anhin ist mir nur ein Wappen bekannt, vermutlich von einem Heraldiker gemalt, jedoch ohne weitere Angaben.
Wappenbeschreibung: In gelbem Grund ein grüner Dreiberg, darauf zwei geschlossene rote Barbiermesser und darüber eine rote Gilge (Lilie).
Wenn kein anderes Wappen für die Scherrer von Seewen SO registriert ist, kann ich das vorhandene Wappen irgendwie offizialisieren/registrieren lassen?
Wer könnte ein solches Wappen digitalisieren?
Bin dankbar für evtl. Hinweise.

Es grüsst freundlichst Bettenberg



Wolf
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Re: Scherer von Seewen SO

Beitrag von Wolf » So 14. Jan 2018, 11:36

Hallo Bettenberg,

zuerst eine Vorbemerkung: entsprechend den Gepflogenheiten des Forums habe ich mir erlaubt, im Titel des Themas die Namensschreibeweise des Familiennamenbuches der Schweiz einzuführen - Scherer (nicht Scherrer). Das muss nicht bedeutetn, dass die Familie früher nicht doch Scherrer geschrieben wurde.

Nun zu den Fragen (Heraldik ist allerdings nicht mein Hauptgebiet :)):

Es gibt in der Schweiz keine "offizielle Registrierung" von Wappen, wie in den aus Deutschland und Österreich bekannten Wappenrollen. Am nächsten kommt dem noch die Hinterlegung im zustandigen Staatsarchiv. So hat man dokumentiert, dass die Familie dieses Wappen führt - rechtliche Konsequenzen ergeben sich daraus nicht.

Auch wenn es nicht strafbar ist, dagegen zu verstossen, gibt es doch Regeln zur Führung eines Wappens, die von seriösen Heraldikern auch in der Schweiz eingehalten werden. Eine Zusammenfassung findet man z.B. bei der Wappenkommission der Zünfte Zürichs.

Demnach ist es fragwürding, ein Wappen zu "adoptieren", das man irgendwo gefunden hat - ohne Informationen zur Herkunft. Das gilt ganz besonders für einen häufigen Namen wie Scherer/Scherrer, für den es vmtl. eine ganze Reihe verschiedener Wappen geben dürfte. Ich zitiere dazu aus den oben verlinkten "Grundsätzen"
Findet eine Familie kein ihr zustehendes Wappen, so bleibt ihr nur der Weg der Neuschöpfung. Das neue Wappen muss sich von Wappen gleichnamiger Familien, mit denen keine Stammesgemeinschaft besteht, in Bild und Farben augenfällig unterscheiden. Wer ein neues Wappen schafft, ist berechtigt, den Kreis der Träger zu bestimmen.


Wolf Seelentag, St.Gallen
Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) - https://www.ghgo.ch/
Eingesetzte Software: Ahnenforscher

Bettenberg
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Re: Scherer von Seewen SO

Beitrag von Bettenberg » So 14. Jan 2018, 15:48

Herzlichen Dank an Wolf für die rasche und kompetente Antwort. Das hilft mir weiter.
Freundliche Grüsse Bettenberg aus dem Schwarzbubenlnd



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