Im Rahmen der Riedener (Untereggen SG)-Forschung bin ich auf Umwegen zu einer Rehabilitation gelangt. Im Civil-Protokoll des Bezirksgericht Gossau (Staatsarchiv St. Gallen G 14.3.1) ist auf Seite 302 die Sitzung des Bezirksgericht Gossau vom 31. März 1881 festgehalten. Jakob Justin Riedener, Stickereifabrikant, dannzumal in Berneck SG, wurde die nachgesuchte Rehabilitation erteilt.
Nun stellt sich mir die Frage, bei welcher Gerichtsinstanz ich den Ursprung - seine Verurteilung finde. Es ist die Rede von einem "konkursgerichtlichen Urteil". Welche Instanz könnte damals für solche Vorgänge zuständig gewesen sein? Der Vorfall ereignete sich in diesem Falle in der Kräzern (Gemeinde Straubenzell).
Besten Dank für eine weitergehende Aufklärung zu den damaligen Zuständigkeiten.
Heinz
Gerichtsinstanzen im Kanton St. Gallen um 1900
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Gerichtsinstanzen im Kanton St. Gallen um 1900
Heinz Riedener, Lutzenberg AR
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Re: Gerichtsinstanzen im Kanton St. Gallen um 1900
Hallo Heinz
Ich vermute, dass der Konkurs ebenfalls vom Bezirksgericht Gossau ausgesprochen worden war. In einigen Kantonen sind die Protokolle der Zivilgerichte noch unterteilt, z.B. in Konkurse, Ehesachen etc. Hoffentlich haben die Protokolle von Gossau alphabetische Register ...
Vor 1892 war das Konkursrecht noch kantonal geregelt. Für eine präzise Antwort müsste man also sowohl die damalige Konkursordnung wie auch die Gerichtsorganisation von St. Gallen konsultieren. Die meisten Kantone kannten jedoch bei verschuldetem Konkurs (oder Auffall) die Einstellung in den bürgerlichen Rechten zwischen 1 und 10 Jahren. Die Rehabilitation setzte in der Regel voraus, dass die Schuld noch nachträglich beglichen wurde oder dass alle Gläubiger zustimmten. Im Kanton Zürich musste das Bezirksgericht den Antrag auf Rehabilitation sogar ans Obergericht zum Entscheid vorlegen.
Peter
Ich vermute, dass der Konkurs ebenfalls vom Bezirksgericht Gossau ausgesprochen worden war. In einigen Kantonen sind die Protokolle der Zivilgerichte noch unterteilt, z.B. in Konkurse, Ehesachen etc. Hoffentlich haben die Protokolle von Gossau alphabetische Register ...
Vor 1892 war das Konkursrecht noch kantonal geregelt. Für eine präzise Antwort müsste man also sowohl die damalige Konkursordnung wie auch die Gerichtsorganisation von St. Gallen konsultieren. Die meisten Kantone kannten jedoch bei verschuldetem Konkurs (oder Auffall) die Einstellung in den bürgerlichen Rechten zwischen 1 und 10 Jahren. Die Rehabilitation setzte in der Regel voraus, dass die Schuld noch nachträglich beglichen wurde oder dass alle Gläubiger zustimmten. Im Kanton Zürich musste das Bezirksgericht den Antrag auf Rehabilitation sogar ans Obergericht zum Entscheid vorlegen.
Peter
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Re: Gerichtsinstanzen im Kanton St. Gallen um 1900
Hallo Peter
Das war in der Tat der richtige Hinweis - es waren unterschiedliche Bücher! Die Bestrafung war im "Strafprotokoll" und die Rehabilitation im "Civil-Protokoll". Damit wäre der Akt vollständig. Jetzt geht's ums Verständnis. Dafür habe ich aber unter viewtopic.php?t=31387 einen neuen Beitrag erstellt!
Danke für deine Hilfe.
Heinz
Das war in der Tat der richtige Hinweis - es waren unterschiedliche Bücher! Die Bestrafung war im "Strafprotokoll" und die Rehabilitation im "Civil-Protokoll". Damit wäre der Akt vollständig. Jetzt geht's ums Verständnis. Dafür habe ich aber unter viewtopic.php?t=31387 einen neuen Beitrag erstellt!
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Heinz
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