Königskind / Bankert / Bastard / Kebskind / Kegel / Spurius

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Guenter
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Königskind / Bankert / Bastard / Kebskind / Kegel / Spurius

Beitrag von Guenter » Mi 20. Nov 2013, 12:59

Hallo zusammen,
ich habe hier eine ganz spezielle Frage. In einem Geburtenbuch erscheint folgender Randbemerk bei der Geburt eines unehelichen Kindes: "ein sogenanntes Königskind". Was ist unter dem Begriff "Königskind" zu verstehen?
Bin über jede Information sehr dankbar.


Mit freundlichen Gruessen
Guenter

elias
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Re: KÖNIGSKIND

Beitrag von elias » Mi 20. Nov 2013, 13:54

Hallo Günter, siehe hierzu http://de.wikipedia.org/wiki/Mose

Ich glaube, dass dieses Kind adoptiert wurde.


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N'oubliez jamais
It's in your destiny
A need to disagree
When rules get in the way
N'oubliez jamais

Gruß Volker

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Re: KÖNIGSKIND

Beitrag von Petra » Mi 20. Nov 2013, 19:16

Guten Abend,

nur mal so spekulativ:

Wenn es sich auf das Gedicht "Es waren zwei Königskinder....." bezieht!? Dann würde ich es es so deuten, dass die Eltern aus irgendwelchen Gründen nicht heiraten konnten, aber sozusagen die Liebe ;) überwog und das Kind (unehelich) das Ergebnis war!?

Oder geht meine Phantasie mit mir durch? ;) ;)


Viele Grüße aus Stuttgart
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Re: KÖNIGSKIND

Beitrag von Bochtella » Mi 20. Nov 2013, 20:43

Grüezi Guenter,

Aus dem geschilderten Geburtenbucheintrag und dem folgenden Rechtswörterbuch ist ersichtlich, dass es sich um ein uneheliches Kind oder eben ein Königskind handelt.

Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/
Königskind:
I Abkömmling eines Königs
II uneheliches Kind

Bochtella
Zuletzt geändert von Bochtella am Fr 22. Nov 2013, 11:42, insgesamt 1-mal geändert.



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Re: KÖNIGSKIND

Beitrag von Guenter » Do 21. Nov 2013, 16:17

Vielen Dank an alle. Eure Meinungen haben mir geholfen.
Es gibt übrigens noch eine Variante: reicher Bauerssohn schwängert die arme Magd, jedoch kommt es trotz großer Liebe nicht zur Hochzeit, denn der Alt-Bauer wollte in seiner Familie keine "arme" Schwiegertochter.
Das Kind aus dieser Liebschaft wurde dann auch "Königskind" genannt.


Mit freundlichen Gruessen
Guenter

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Re: KÖNIGSKIND

Beitrag von Bochtella » Fr 22. Nov 2013, 09:18

Grüezi Mitlesende,

es gibt noch weitere Bezeichnungen für uneheliche Kinder aus bestimmten Konstellationen.

Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/
• Kebskind
• Kegel, übertragen seit dem Spätmittelhochdeutschen in der Bedeutung uneheliches Kind, insbesondere in der alliterierenden Formel Kind und Kegel als Bezeichnung für eheliche und uneheliche Kinder beziehungsweise die ganze Familie.
• Kronskind

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Re: Königskind

Beitrag von Bochtella » So 1. Mär 2015, 23:47

Grüezi Lesende,

zur Definition Kind und Kegel bei Wikipedia.
Eine stehende Redewendung, die so viel bedeutet wie „mit der gesamten Verwandtschaft“ oder „mit Kindern, Haustieren und Gepäck“. Kegel hatte im Mittelalter auch die Bedeutung „uneheliches oder lediges Kind“, „Bastard“ oder „Kind einer Kebse“.

Zur Definition und zu Belegen Bastard in Deutsches Rechtswörterbuch.
Kebskind, (anerkannter) Sohn einer Nebenfrau, uneheliches Kind.

Zur Definition Bastard bei Wikipedia.
Bastard ist eine alte Bezeichnung für ein uneheliches Kind, ursprünglich ein fester Terminus des Feudalwesens zur Bezeichnung für das von einem Adligen in ausserehelicher Verbindung gezeugte, aber von ihm rechtlich anerkannte Kind. In anderen Fällen, wenn die Bestätigung des Vaters fehlte oder er nicht adlig war, sprach man von Bankert (meint das auf der Schlafbank der Magd, nicht im Ehebett des Hausherrn gezeugte Kind) oder von Kegel (uneheliches Kind). Der Ausdruck Bastard wurde später auch als Schimpfwort benutzt.

Zur Definition und zu Belegen Bankert in Deutsches Rechtswörterbuch.
Uneheliches Kind.
Vergleichbar mit Bankstichel.

Zur Definition Gartenkind in Deutsches Rechtswörterbuch.
Vergleichbar mit Bastard und Hurenkind.

Zu Belegen Hurenkind in Deutsches Rechtswörterbuch.
Ein unehelich geborenes Kind.

Zur Definition spurius bei Wikipedia.
Im Römischen Recht ist spurius die Bezeichnung für ein Kind, das nicht einem iustum matrimonium entstammt, also unehelich geboren wurde. Der spurius und seine Mutter waren nach klassischem Recht kognatisch verwandt; zwischen ihnen bestand Unterhalts- und Erbrecht. Mit dem Vater war der spurius weder kognatisch noch agnatisch verwandt und hatte keinen Unterhaltsanspruch. Sein Status libertatis und civitatis, also sein Freiheits- und Bürgerstand folgten dem Stand der Mutter. Da der spurius von Geburt an als rechtlich eigenständig (sui iuris) galt, unterstand er nicht der Patria Potestas. Ob der spurius gesellschaftlich diskriminiert wurde, ist nicht bekannt.

Zu spurius, Hurenkind und Bankert im Thread Abgeschiedener.

Zu spurius und spuria in den Threads Abgeschiedener und Spurius.

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Zuletzt geändert von Bochtella am Mo 2. Mär 2015, 20:52, insgesamt 1-mal geändert.



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Re: Königskind

Beitrag von Bochtella » Mo 2. Mär 2015, 16:22

Grüezi Lesende,

zur Etymologie, Definition und zu Belegen nothus und spurius/spuria in Raimund Friedl, Der Konkubinat im kaiserzeitlichen Rom: von Augustus bis Septimius Severus, Stuttgart 1996, S. 142 ff.

Zur Definition und zu Belegen Liebkind und Liebskind in Deutsches Rechtswörterbuch.
Unter anderem ein unehelich geborenes Kind, dessen beide Elternteile ledig sind.

Zur Definition adulterinus in Friedrich August Schroeter, Termino-neologie-technisches Wörterbuch oder Erklärung der in Reden und Schriften häufig vorkommenden fremden Wörter und Redensarten, Erfurt 1811.
Ein durch Ehebruch erzeugtes Kind.

Zur Definition und zu Belegen Mantelkind in Deutsches Rechtswörterbuch.
Vorehelich geborenes Kind, das bei der späteren Eheschliessung der Eltern von der Mutter (seltener vom Vater) unter den Mantel genommen und damit legitimiert wird.
Weiterführender Link zum vergleichbaren Buchkind.

Zur Definition Kuckuckskind bei Wikipedia.
Ein Kind, dessen Vater nicht sein biologischer Vater ist, weil die Mutter es mit einem anderen Mann zeugte und das Kind und seinen sozialen Vater im Glauben liess, miteinander blutsverwandt zu sein. Der Ausdruck ist abgeleitet vom Kuckucksvogel, der seine Eier in fremde Nester legt (Brutparasitismus). Zwischen dem Kind und seinem Scheinvater besteht keine rechtliche Verwandtschaft, im Falle der Ehe nur eine Schwägerschaft. Das Kind ist ein Stiefkind des Ehemannes. Wenn die Mutter mit dem Erzeuger nicht verheiratet ist und ihre Kenntnis über die tatsächliche biologische Abstammung dem Scheinvater, und meist auch dem Kind, verschweigt, liegt rechtlich ein Fall von Personenstandsfälschung vor.

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Re: Königskind / Bankert / Bastard / Kebskind / Kegel / Spur

Beitrag von Bochtella » Fr 10. Apr 2015, 09:38

Grüezi Lesende,

zur Etymologie, Definition und Entwicklungsgeschichte uneheliches Kind bei Paul Heinrich Neuhaus, Ehe und Kindschaft in rechtsvergleichender Sicht, in Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht, Bd. 43, Tübingen 1979, S. 224 ff.
Aus lateinisch illegitimus.

Zur Etymologie und Definition uneheliches Kind bei Ulrike Köbler, Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, in Rechtshistorische Reihe 406, Frankfurt am Main 2010, S. 454-455.
Aus lateinisch illegitimus, spurius.

Zu illegitimus auch in den Threads Spurius und illegit. ex adult.

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Re: Königskind / Bankert / Bastard / Kebskind / Kegel / Spur

Beitrag von Bochtella » Di 16. Feb 2016, 22:59

Grüezi Lesende,

zur Definition Brautkind bei Julius Weiske, Rechtslexicon für Juristen aller teutschen Staaten … Zweiter Band, Leipzig 1840, S. 472.
Brautkinder heissen in der Kunstsprache der neueren Rechtsgelehrten solche unehelichen Kinder, welche von gültig verlobten Personen gezeugt worden sind.

Zu Brautkind auch in den Threads Wiederkehr von Basel BS und Zahlvaterschaft nach Schweizer Recht 1912-1977.

zur Definition Gürtelkind in Rechtslexikon.net
Gürtelkinder sind die nichtehelichen Kinder, deren Eltern nachträglich heiraten. Sie werden mit der Eheschliessung ehelich (§ 1719 BGB) und erhalten den Namen des Vater.

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Re: Königskind / Bankert / Bastard / Kebskind / Kegel / Spurius

Beitrag von Bochtella » Do 27. Apr 2017, 14:22

Grüezi Lesende,

zur Definition Unflaths-, Side- und Spelkinder sowie Wahnbürtige in Zeno.org
Unflaths-, Side- und Spelkinder sowie Wahnbürtige sind alles ausser der Ehe erzeugte und vor Eingehung derselben geborene Kinder, im Gegensatz der in stehender Ehe erzeugten und in derselben oder doch in einem solchen Zeitraum nach Auflösung derselben geborenen Kinder, dass die Geburt auf eine Zeugung in stehender Ehe zutrifft (Liberi justi, legitime quaesiti, legitimi).

Zur Definition und zu Belegen Wahnbürtige in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm.

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Re: Königskind / Bankert / Bastard / Kebskind / Kegel / Spurius

Beitrag von Bochtella » Mi 7. Sep 2022, 11:19

Grüezi Lesende,

Franz-Karl Nieder, Uneheliche Eltern und Kinder in Brühl 1655 bis 1798, PDF auf einer Webseite von Franz-Karl Nieder.
In den Kirchenbüchern von Brühl finden sich bis 1666 verschiedene Bezeichnungen für das uneheliche Kind:
• "hures Kindt"
• "horns Kindt"
• "hören Kint"

Zur Definition und zu Belegen Hurenkind, hoerkind, horenkind, huarchind, huorkint, hurkint, mancer, manzer usw. auf einer Webseite des Deutschen Rechtswörterbuchs.

Zur Definition und zu Belegen Hurenkind, manser, nothus und spurius auf einer Webseite des Deutschen Wörterbuchs von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm.

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Beikind / Fallkind / Frühauf / Frühkind / Frühling

Beitrag von Bochtella » Sa 10. Sep 2022, 08:38

Grüezi Lesende,

Carl Heinrich Sintenius, Versuch eines oberlausitzischen Kirchenrechts für Predigtamts-Kandidaten und angehende Landgeistliche, Görliz 1796.
von
Seite 128: Ist der Täufling ein Fallkind: so schreibt der Pastor es als ein uneheliches Kind ein; ist es ein Kind solcher Eltern, deren Anticipation concubitus noch vor ihrer Trauung notorisch worden: so wird es als ein in Unehren erzeugtes ins Taufbuch eingetragen. Offenbart sich aber die Schwangerschaft erst nach der Trauung, jedoch innerhalb 6 Monaten: so wird es ein Frühkind genennt. Davon ist ein frühzeitiges unterschieden, welches erst nach dem 6ten Monat oder früher so unvollkommen und schwach auf die Welt kommt, dass es bald nach erhaltener Nothtaufe verstirbt.
Digitalisat auf einer Weibseite von books.google.ch

Bernhard v. Barsewisch, Das Kirchenbuch von Seehausen und der 30-jährige Krieg, Nach dem Vortrag in Seehausen am 19.04. 2013, in 84. Jahresbericht des Altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte zu Salzwedel e.V., Salzwedel 2014.
Seite 82: Frühkinder sind Kinder die zu früh nach der Eheschliessung geboren wurden. 1656 verzeichnet man, dass man solche "Frühkind"-Taufen denen der Hurenkinder gleichsetzen sollte: 1656, 10. 5.: "Tinas(?) Schoff Taglöhner, To. Margarete 20 Wo. nach der Hochzeit, ist nachmittags um 1 h [getauft], also den Huren Kindern gleichgeachet, soll mit allen Fru Kindern als gehalten werden".
Digitalisat auf einer Webseite von altmark-geschichte.de

Zur Definition und zu Belegen Beikind auf einer Webseite des Deutschen Rechtswörterbuchs.
Uneheliches Kind.

Zur Definition und zu Belegen Fallkind auf einer Webseite des Deutschen Rechtswörterbuchs.
Uneheliches Kind.

Zur Definition und zu Belegen Frühkind, Frühauf und Frühling auf einer Webseite des Deutschen Rechtswörterbuchs.
Bald nach der Hochzeit geborenes Kind.

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Mamser / Mamzer / Noti

Beitrag von Bochtella » Sa 3. Jun 2023, 07:38

Grüezi Lesende,

Zur Definition und zu Belegen Mamser und Mamzer auf einer Webseite von Wikipedia.
Ein Mamser oder Mamzer, vereinzelt als Bastard übersetzt, ist nach dem jüdischen Gesetz der Nachkomme einer verbotenen Beziehung zwischen zwei Juden. Dies betrifft eine ehebrecherische Beziehung eines Mannes mit einer verheirateten Frau, die Vergewaltigung einer verheirateten Frau (nicht aber einer ledigen Frau) sowie Inzest.

Zur Definition Mamser in Freiburger Rundbrief : Zeitschrift für christlich-jüdische Begegnung, Jahrgang 3, 1996.
Ein Mamser ist das Kind einer verbotenen Ehe oder, und vor allem, ein in Ehebruch der Frau gezeugtes Kind.

Klaus Schreiner, „Defectus natalium" - Geburt aus einem unrechtmäßigen Schoß als Problem klösterlicher Gemeinschaftsbildung, in Ludwig Schmugge und Béatrice, Wiggenhauser, Illegitimität im Spätmittelalter, als Band 29 der Reihe Schriften des Historischen Kollegs, München 1994.
Definitionen und Belege zu mamzer, manser, manzer und noti.
Digitalisat auf einer Webseite von degruyter.com

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