Wie wurden verschollene / entlaufene Kinder in der Schweiz früher notiert?
Für nicht kantonsspezifische Fragen. Vos messages ne concernant pas spédifiquement un canton. For your non canton specific questions.
Moderator: Wolf
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Wie wurden verschollene / entlaufene Kinder in der Schweiz früher notiert?
Hallo Forumsmitglieder
ich suche einige "verschollene" oder eben als "fortgelaufene" Kinder vor 1850.
Damit ich dies mit System angehen kann hier meine Fragen:
- Wurden diese Kinder nach einiger Zeit für tot erklärt und dementsprechend in den Kirchenbüchern vermerkt?
- Wurden diese irgendwo in einer Liste nach Region zusammengetragen?
- Hat jemand Tips wo und wie ich am ehesten jene Kinder oder Personen finde?
Besten Dank für eure Mithilfe
Gruss
ich suche einige "verschollene" oder eben als "fortgelaufene" Kinder vor 1850.
Damit ich dies mit System angehen kann hier meine Fragen:
- Wurden diese Kinder nach einiger Zeit für tot erklärt und dementsprechend in den Kirchenbüchern vermerkt?
- Wurden diese irgendwo in einer Liste nach Region zusammengetragen?
- Hat jemand Tips wo und wie ich am ehesten jene Kinder oder Personen finde?
Besten Dank für eure Mithilfe
Gruss
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Re: Wie wurden verschollene / entlaufene Kinder in der Schweiz früher notiert?
Hallo Burgi
Bis zur Einführung des ZGB wurden die Vermögensverhältnisse und die Todeserklärung von Verschollenen durch das jeweilige kantonale Zivilrecht geregelt. Eine Person, von der z.B. während 15 oder 20 Jahren keine Nachricht mehr einging, wurde vom zuständigen Gericht zunächst im kantonalen Amtsblatt - und oft auch in in- und ausländischen Zeitungen - ausgeschrieben und dann nach einer abgelaufenen Frist vom Gericht für tot erklärt.
Die kantonalen Amtsblätter des 19. Jh. sind m.W. noch in keinem Kanton digitalisiert worden oder wenigstens noch nicht online verfügbar. Somit bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als in den für dich interessanten Kantonen die entsprechenden Amtsblätter und Gerichtsakten durchzuarbeiten.
Peter
Bis zur Einführung des ZGB wurden die Vermögensverhältnisse und die Todeserklärung von Verschollenen durch das jeweilige kantonale Zivilrecht geregelt. Eine Person, von der z.B. während 15 oder 20 Jahren keine Nachricht mehr einging, wurde vom zuständigen Gericht zunächst im kantonalen Amtsblatt - und oft auch in in- und ausländischen Zeitungen - ausgeschrieben und dann nach einer abgelaufenen Frist vom Gericht für tot erklärt.
Die kantonalen Amtsblätter des 19. Jh. sind m.W. noch in keinem Kanton digitalisiert worden oder wenigstens noch nicht online verfügbar. Somit bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als in den für dich interessanten Kantonen die entsprechenden Amtsblätter und Gerichtsakten durchzuarbeiten.
Peter
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Re: Wie wurden verschollene / entlaufene Kinder in der Schweiz früher notiert?
Danke für die Antwort.Peter.D hat geschrieben: ↑Mo 6. Aug 2018, 17:22 Hallo Burgi
Bis zur Einführung des ZGB wurden die Vermögensverhältnisse und die Todeserklärung von Verschollenen durch das jeweilige kantonale Zivilrecht geregelt. Eine Person, von der z.B. während 15 oder 20 Jahren keine Nachricht mehr einging, wurde vom zuständigen Gericht zunächst im kantonalen Amtsblatt - und oft auch in in- und ausländischen Zeitungen - ausgeschrieben und dann nach einer abgelaufenen Frist vom Gericht für tot erklärt.
Die kantonalen Amtsblätter des 19. Jh. sind m.W. noch in keinem Kanton digitalisiert worden oder wenigstens noch nicht online verfügbar. Somit bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als in den für dich interessanten Kantonen die entsprechenden Amtsblätter und Gerichtsakten durchzuarbeiten.
Peter
Gehe ich also in der Annahme richtig, dass diese Personen dann auch dementsprechend in eine Totenrodel/Sterbebuch erfasst wurden?
Für die Einsicht in diese verschiedenen Bücher der betreffenden Gemeinden habe ich die Einsichtsgenehmigung bzw. kann teilweise diese online anschauen.
Besten Dank für die kurze Rückmeldung.
Gruss
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Re: Wie wurden verschollene / entlaufene Kinder in der Schweiz früher notiert?
Sicher kannst du erst nach der Einführung der eidgenössischen Zivilstandsordnung per 1.1.1876 sein. Ab dann musste im Sterbeeintrag auf die amtliche Erklärung des Todes durch Verschollenenerklärung hingewiesen werden.
Ob die Pfarrer das vorher in den Kirchenbüchern in allen Kantonen auch machten, ist mindestens sehr fraglich. Ich kann mich jedenfalls im Moment nicht an einen solchen Eintrag erinnern. Aber vielleicht hat ein anderes Forumsmitglied das schon gesehen.
Die Amtsblätter sind vor 1876 sicher der bessere Weg.
Peter
Ob die Pfarrer das vorher in den Kirchenbüchern in allen Kantonen auch machten, ist mindestens sehr fraglich. Ich kann mich jedenfalls im Moment nicht an einen solchen Eintrag erinnern. Aber vielleicht hat ein anderes Forumsmitglied das schon gesehen.
Die Amtsblätter sind vor 1876 sicher der bessere Weg.
Peter
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Re: Wie wurden verschollene / entlaufene Kinder in der Schweiz früher notiert?
Perfekt. Vielen Dank.Peter.D hat geschrieben: ↑Mo 6. Aug 2018, 17:50 Sicher kannst du erst nach der Einführung der eidgenössischen Zivilstandsordnung per 1.1.1876 sein. Ab dann musste im Sterbeeintrag auf die amtliche Erklärung des Todes durch Verschollenenerklärung hingewiesen werden.
Ob die Pfarrer das vorher in den Kirchenbüchern in allen Kantonen auch machten, ist mindestens sehr fraglich. Ich kann mich jedenfalls im Moment nicht an einen solchen Eintrag erinnern. Aber vielleicht hat ein anderes Forumsmitglied das schon gesehen.
Die Amtsblätter sind vor 1876 sicher der bessere Weg.
Peter
Dann werde ich mich mal der verschiedenen Amtsblätter annehmen Wird sicher viel arbeit aber bis anhin ist immer wieder spannend was man da alles so lesen kann
Gruss & Dank
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Re: Wie wurden verschollene / entlaufene Kinder in der Schweiz früher notiert?
Hallo Burgi
In anderem Zusammenhang habe ich per Zufall gesehen, dass verschiedene Kantone über ihre zuständigen Gerichte oder Behörden die Aufrufe an Verschollene auch im Bundesblatt als Inserat mit unterschiedlichen Titeln publizierten. Das Bundesblatt erschien ab 1849 und wurde vollständig digitalisiert.
Die Aufrufe wurden wohl nur dann veröffentlicht, wenn der Verschollene wenigstens ein minimales Erbe hinterlassen hatte.
Hier zwei Beispiele in einer Nummer.
Peter
In anderem Zusammenhang habe ich per Zufall gesehen, dass verschiedene Kantone über ihre zuständigen Gerichte oder Behörden die Aufrufe an Verschollene auch im Bundesblatt als Inserat mit unterschiedlichen Titeln publizierten. Das Bundesblatt erschien ab 1849 und wurde vollständig digitalisiert.
Die Aufrufe wurden wohl nur dann veröffentlicht, wenn der Verschollene wenigstens ein minimales Erbe hinterlassen hatte.
Hier zwei Beispiele in einer Nummer.
Peter
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Re: Wie wurden verschollene / entlaufene Kinder in der Schweiz früher notiert?
Guten TagPeter.D hat geschrieben: ↑Sa 11. Aug 2018, 17:19 Hallo Burgi
In anderem Zusammenhang habe ich per Zufall gesehen, dass verschiedene Kantone über ihre zuständigen Gerichte oder Behörden die Aufrufe an Verschollene auch im Bundesblatt als Inserat mit unterschiedlichen Titeln publizierten. Das Bundesblatt erschien ab 1849 und wurde vollständig digitalisiert.
Die Aufrufe wurden wohl nur dann veröffentlicht, wenn der Verschollene wenigstens ein minimales Erbe hinterlassen hatte.
Hier zwei Beispiele in einer Nummer.
Peter
super Danke.
Werde dann diese Veröffentlichungen auch mal zu rate ziehen.
Gruss und Dank
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Re: Wie wurden verschollene / entlaufene Kinder in der Schweiz früher notiert?
Hallo
In den Bürgerrödeln am Heimatort (im Kanton Bern, sonstwo weiss ich es nicht) habe ich auch schon gesehen, dass Personen als verschollen erklärt wurden. Vielleicht hilft das ja weiter.
In den Bürgerrödeln am Heimatort (im Kanton Bern, sonstwo weiss ich es nicht) habe ich auch schon gesehen, dass Personen als verschollen erklärt wurden. Vielleicht hilft das ja weiter.
Ich suche nach:
Jörg von Sumiswald BE (von jmd. komplett erforscht)
Freiburghaus von Neuenegg BE (von jmd. komplett erforscht, siehe https://freiburghaus-roots.ch/)
Wyss von Arni BE
Keller von Schlosswil BE (von mir komplett erforscht)
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Freiburghaus von Neuenegg BE (von jmd. komplett erforscht, siehe https://freiburghaus-roots.ch/)
Wyss von Arni BE
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