Archivierung von Akten der Gemeinden
Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 18:24
Hallo,
Früher wie Heute ist ja die Einwohnerkontrolle Sache der Gemeinden. Bei Ausländern ist es das Amt für Migration in Granges Pacot. Wie war es früher vor 80-100 Jahren. Mir wurde gesagt das der Zuzug und Wegzug einer Person bei der Gemeinde gemeldet werden musste. Ich kann natürlich nicht sagen wie es mit Ausländern war.
Im Falle meines Ur-Ur-Grossvaters (er war Italienischer Staatsangehöriger) weiss ich das er 1902 in Vuippnes ansässig war, ein Kind kam damals auch auf die Welt. Leider verliert sich aber danach seine Spur. In den Zivilstandsämtern werden Einwohnerkontrollen nicht verzeichnet, auch nicht in den Pfarreiregistern. Das Amt für Migration und das Staatsarchiv haben keine Akten über meinen Ur-Ur-Grossvater.
Da Vuippens heute Teil von Marsans ist habe ich die Gemeinde Anfangs März angeschrieben, in der Antwort war zu lesen " Das es nicht zu den Prioritäten der Gemeinde gehört solchen Anfragen nachzugehen, und das ich Geduld haben soll, inzwischen habe ich die Gemeinde erneut angeschrieben, bisher warte ich auf eine Antwort.
Ich habe auch die Gemeinde Echarlens angeschrieben und da bekam ich die Antwort "Bonjour,
Je ne peux malheureusement pas vous donner d'informations à ce sujet.
Nous n'avons rien des anciens habitants de notre commune.
Was soviel heisst wir haben keine Akten von früher.
Wie lange müssen Gemeinden ihre Akten archivieren? Wenn wie im Falle von Echarlens keine Akten vorhanden sind, wo sind dann diese Akten? Wie sieht hier die Gesetzgebung aus? Sind die Gemeinden verpflichtet mir Auskunft zu erteilen (ich bin im Besitz einer Bewilligung des Kant. Zivilstandamtes des Kantons Freiburg).
Aus meiner Ehrfahrung muss ich sagen das die Zivilstandsämter und das Staatsarchiv im Kanton Freiburg sehr hilfsbereit sind, was man von den Gemeinden nicht unbedingt sagen kann. Ich habe gedacht das es schwierig sei in Italien oder Frankreich an Akten und Auskünften heranzukommen!
Eure Meinung würde mich interessieren, aber auch evtl. Tips wie ich weitermachen soll.
Herzlichen Dank.
Früher wie Heute ist ja die Einwohnerkontrolle Sache der Gemeinden. Bei Ausländern ist es das Amt für Migration in Granges Pacot. Wie war es früher vor 80-100 Jahren. Mir wurde gesagt das der Zuzug und Wegzug einer Person bei der Gemeinde gemeldet werden musste. Ich kann natürlich nicht sagen wie es mit Ausländern war.
Im Falle meines Ur-Ur-Grossvaters (er war Italienischer Staatsangehöriger) weiss ich das er 1902 in Vuippnes ansässig war, ein Kind kam damals auch auf die Welt. Leider verliert sich aber danach seine Spur. In den Zivilstandsämtern werden Einwohnerkontrollen nicht verzeichnet, auch nicht in den Pfarreiregistern. Das Amt für Migration und das Staatsarchiv haben keine Akten über meinen Ur-Ur-Grossvater.
Da Vuippens heute Teil von Marsans ist habe ich die Gemeinde Anfangs März angeschrieben, in der Antwort war zu lesen " Das es nicht zu den Prioritäten der Gemeinde gehört solchen Anfragen nachzugehen, und das ich Geduld haben soll, inzwischen habe ich die Gemeinde erneut angeschrieben, bisher warte ich auf eine Antwort.
Ich habe auch die Gemeinde Echarlens angeschrieben und da bekam ich die Antwort "Bonjour,
Je ne peux malheureusement pas vous donner d'informations à ce sujet.
Nous n'avons rien des anciens habitants de notre commune.
Was soviel heisst wir haben keine Akten von früher.
Wie lange müssen Gemeinden ihre Akten archivieren? Wenn wie im Falle von Echarlens keine Akten vorhanden sind, wo sind dann diese Akten? Wie sieht hier die Gesetzgebung aus? Sind die Gemeinden verpflichtet mir Auskunft zu erteilen (ich bin im Besitz einer Bewilligung des Kant. Zivilstandamtes des Kantons Freiburg).
Aus meiner Ehrfahrung muss ich sagen das die Zivilstandsämter und das Staatsarchiv im Kanton Freiburg sehr hilfsbereit sind, was man von den Gemeinden nicht unbedingt sagen kann. Ich habe gedacht das es schwierig sei in Italien oder Frankreich an Akten und Auskünften heranzukommen!
Eure Meinung würde mich interessieren, aber auch evtl. Tips wie ich weitermachen soll.
Herzlichen Dank.