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Reglement im Bistum St.Gallen zum Führen der Kirchenbücher von 1842

Verfasst: So 15. Aug 2010, 17:33
von MIG
In verschiedenen St.Galler Kirchenbüchern bin ich auf das gleiche Reglement von 1842 gestossen, das jeweils vor den Eintragungen eingefügt ist.
Vielleicht hilft es den einen oder der anderen bei seinen Forschungen in katholischen Kirchenbüchern aus dem Bistum St.Gallen nach 1842. 1865 kam dann noch eine Ergänzung durch die Sanitätskommission des Kantons St.Gallen hinzu. Bis wann diese Regelungen gegolten haben bzw. wann weitere Revisionen und Ergänzungen erfolgten, entzieht sich meiner Kenntnis.

Viel Forschungserfolg