Paten: Gepflogenheiten bei deren Auswahl
Verfasst: So 20. Nov 2005, 17:27
Das Thema wurde schon mehrfach auf der Mailingliste der SGFF angesprochen - hier sollen einzelne Beiträge zusammengefasst werden:
Bruno Nussbaumer schreibt am 24.02.2004:
Bruno Nussbaumer schreibt am 24.02.2004:
Urs Bühler antwortet am 24.02.2004:Beim Geschlecht Grossenbacher in Trachselwald BE habe ich Grosseltern als Paten gesehen. Hat jemand solche Angaben auch schon gelesen?
Taufe: 31.12.1809, Elsbeth, Tochter von Christen & Barbara Wälti, im Dorf.
Paten: Hans Grossenbacher zu Schmaleneck, des Kinds Grossvater.
Taufe: 1.Nov.1807, Christen von Christen & Anna Kreyenbüel von hier zu Rüderswil sesshaft.
Paten: Christen Grossenbacher, avus, & Michel Kreyenbühl, avus, & Magdalena Kreyenbühl, der Mutter Schwester (die Kindsväter sind nicht verwandt).
Taufe: 16.Mar.1817, geb.28.Feb., Jacob von Christen von hier & Anna Kreyenbühl von Trub.
Paten: Christen Grossenbacher, der Grossvater, & Elsbeth Grossenbacher, geb. Bichser, des Kinds Grossmutter...
In Aegeri ZG habe ich per Zufall auch einen Grossvater als Pate gefunden:
Taufe: 9.Jan.1667, Wilhelm, Eltern: Jacob Heinrich, Sartor (später Ratsherr) & Barbara Billeter.
Paten: Wilhelm Heinrich, Ammann, & Maria Jten.
In dieser Zeit gab es nur einen Wilhelm Heinrich in Aegeri und zudem war er noch Landammann.
Jacob wurde getauft am 22.Marty 1630 als Sohn des Wilhelm Heinrich & der Barbara Nusbaumer.
Paten hier: Jacob Nusbaumer, Parochus, & Barbara Rinderli.
Konstantin Huber antwortet am 24.02.2004:Bei meinen Forschungen im Bernbiet stosse ich auch immer wieder darauf, dass die Grosseltern als Paten auftreten.
Trudi Kohler antwortet am 24.02.2004:Für die Schweiz kann ich leider nichts sagen. In weiten Teilen Südwestdeutschlands war es aber bis ins 19. Jh. unüblich, überhaupt Verwandte zu wählen.
Alice Egger antwortet am 25.02.2004:Auch in "meiner Familie" kommen Grosseltern als Paten vor. Sinn der Paten war ja im Fall des Todes der Eltern, bereit zu sein, die Kinder aufzuziehen. Da war es doch naheliegend, die nächsten Verwandten zu nehmen. Im Kanton Bern war es ja lange üblich, für die Kinder drei Paten zu stellen, zwei Frauen und einen Mann für die Mädchen, zwei Männer und eine Frau für die Knaben. Da konnte ruhig einer der Paten aus dem Grosselternpaar gestellt werden.
Rolf Griesser antwortet am 25.02.2004:Im Luzernerbiet war es üblich, dass für die ersten drei Taufen die Grosseltern als Paten gewählt wurden (meist waren sie auch Zeugen bei der Hochzeit). Das hatte auch den Zweck, den Vornamen der Paten in der Familie weiterzutragen.
Erich Trösch antwortet am 03.04.2004:In meiner Kindheit, ich bin am linken Niederrhein geboren, war es allgemein üblich, dass die Grosseltern - so sie noch lebten - für die beiden ältesten Kinder die Taufpaten wurden. Für uns Kinder - ich war z.B. der Älteste - hatte dies den entschiedenen Nachteil, dass alle Patengeschenke zu Namenstag, Geburtstag, Weihnachten, Kinderkommunion usw. wesentlich früher wegfielen als bei den Geschwistern mit Paten der jüngeren Generation.
Adam Bischof fragt am 13.05.2005:Ihre Beobachtungen des Phänomens "Grossvater als Paten" kann ich Ihnen ein wenig verspätet ebenfalls bestätigen. Bei meinem letzten Besuch im Staatsarchiv Bern fand sich folgenden Taufeintrag in einem Kirchenbuch von Thunstetten BE:
Rohrbach den 16. Hornung 1797 ist alhier ein ehl. und getauft worden nahmens Hs. Ulrich.
Par.: Andres Trösch von Thunstetten, Barbara Schär von Dürrenroht.
Test.: Ullrich Widmer von Rohrbach, Sebastian Schär des Täüfflings Groß-Vater, Rosina Schär geb. Maneth[?] von Dürrenroht.
Rohrbach den 16. Hornung 1797. Test. Joh. Stud. Bosart u.d.m. et vic. locj.
Quelle: StABE K Thunstetten 10 (Taufrodel der Auswärtigen 1727-1812), 56.
Trudi Kohler antwortet am 13.05.2005:In evangelischen Bevölkerungsverzeichnissen von 1700 und von 1708 sowie in einem Taufbuch bin ich auf den Kinder-Vornamen Marti gestossen. Später ist dieser Vorname nicht mehr aufgetaucht, jedoch ein Martin.
Frage:
Handelt es sich bei diesem Kinder-Vornamen um einen Knaben oder ein Mädchen?
Kann von Marti später ein Martin oder eine Martha abgeleitet werden?
Peter Stettler fragt am 20.11.2005:In den Taufbüchern von Wynigen BE taucht der Vorname Marti auch auf. Es handelt sich eindeutig um eine Abkürzung von Martin, also um einen männlichen Vornamen. Dies kann man im Kanton Bern daran erkennen, dass der Täufling zwei männliche Paten und nur eine Patin hat.
Susanna Brugger-Gertsch antwortet am 20.11.2005:Im Kanton Bern, oder wenigstens im Simmental, werden bei den Taufeinträgen immer drei Paten genannt:
Bei einem Knaben zwei männliche und eine Frau,
bei einem Mädchen zwei weibliche und ein Mann.
Kann mir jemand diesen Brauch erklären?
Alice Egger antwortet am 20.11.2005:Auch meine Schwestern und ich, Jahrgänge 1948 bis 1951, wir kommen aus Wengen, Gde Lauterbrunnen, haben je 2 Gotten und 1 Götti. Bei uns geht der Witz von der "Obergotte" herum. Vielleicht war es aber tatsächlich so, dass,
falls den Eltern etwas zustiess, für die Buben eher die Göttis und für die Mädchen eher die Gotten zuständig waren. Dies ist aber nur eine Vermutung von mir, denn bei meinen Vorfahren mütterlicherseits von Sigriswil ist dieser Brauch nicht vorhanden. Ist es ein Brauch aus dem Berner Oberland?
Therese Metzger antwortet am 20.11.2005:Wie ich weiss, ist dieser Brauch der 3 Paten nicht nur im Kt. Bern vorhanden, sondern in allen reformierten Kantonen. In den katholischen Gebieten hat man eigentlich auch 3 Paten: einen Götti und eine Gotte bei der Taufe (die von den Kindseltern gefragt werden) und die Mädchen eine Gotte resp. die Knaben einen Götti bei der Firmung. Diese Firm-Paten werden dann meistens von den Patenkindern selbst nach eigener Zuneigung ausgesucht. Traditionell bekam das Patenkind früher die erste Uhr als Patengeschenk. Heute im Zeitalter des Handies ist dies natürlich nur noch selten der Fall.
Woher der Brauch der drei Paten kommt, würde mich auch interessieren, dass dies in allen reformierten Gebieten der Fall sein soll, möchte ich hier bestreiten. Bei meinen Forschungen in mindestens 12 Kantonen ist mir dieser Brauch nur im Kanton Bern (inbegriffen ehemalige Gebiete) regelmässig begegnet. Es gab Zeiten wo an einzelnen Orten bis zu fünf, sechs oder mehr Paten aufgeführt wurden, dies aber nur zeitweise, was dann aber von der Obrigkeit oder/und den Bischöfen verboten wurde.