Langhans in Bern
Moderator: Wolf
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EricE
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Langhans in Bern
I have found the birth certificate on my Swiss ancestor Magdalena Langhans in the Burgerliche Kirchenbücher der Stadt Bern (https://www.query.sta.be.ch/Dateien/19/D97541.pdf, folio 104, act at the bottom left).
From the first sentence I understand that she was baptized 19/04/1798 (born Oct 1797) as a foundling but I do not fully understand the implications of the last sentences "Den 21ten Xbr 1812 ist dieses Kind den obigen Eltern vom Oberen Ehegericht als ehlich zugesprochen worden. Eingeschrieben den 31ten Xbr 1812."
I'm not sure whether it means the child was adopted in 1812 from unknown parents (or even from known parents?).
Or whether it means that an illegitimate child was recognized by the "above parents" and is now legitimately theirs.
The parenting story of Georg Langhans and (Anna) Barbara Schmitz seems quite complicated.
In 1782, Georg had a first child (Johann Rudolf) out-of-wedlock with another woman.
In 1792 and 1794, Georg and Anna Barbara adopted(?) two Findelkinder (Elisabeth and Margaritha, https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=221734, folio 23, acts at the bottom right).
In 1796, a child named Friedrich was baptized in Muri. On the Muri act (https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=226117, folio 289, act 1376), Anna Barbara is mentioned as mother, the child is unehelich (illegitimate?), and the father is stated as a Carl XXX (I have problems reading this act as well). On the Bern act, Georg Langhans and Anna Barbara are stated as parents with no mention of unehelich ?!? (https://www.query.sta.be.ch/Dateien/19/D97541.pdf, folio 52, act at the bottom left).
In 1798, Magdalena was baptized as Findelkinder.
On 10/06/1799, Georg and Anna Barbara were married.
In 1799, 1801, 1804, 1805, they baptized 4 additional children, apparently legitimate (Georg Gottlieb, Johan Albrecht, Julianna Margaretha Sophia, Ludwig Rudolf).
Of course, my main question is whether there is information supporting that Magdalena is or is not the natural child of Georg and Anna Barbara.
Thanks for any help,
Eric
From the first sentence I understand that she was baptized 19/04/1798 (born Oct 1797) as a foundling but I do not fully understand the implications of the last sentences "Den 21ten Xbr 1812 ist dieses Kind den obigen Eltern vom Oberen Ehegericht als ehlich zugesprochen worden. Eingeschrieben den 31ten Xbr 1812."
I'm not sure whether it means the child was adopted in 1812 from unknown parents (or even from known parents?).
Or whether it means that an illegitimate child was recognized by the "above parents" and is now legitimately theirs.
The parenting story of Georg Langhans and (Anna) Barbara Schmitz seems quite complicated.
In 1782, Georg had a first child (Johann Rudolf) out-of-wedlock with another woman.
In 1792 and 1794, Georg and Anna Barbara adopted(?) two Findelkinder (Elisabeth and Margaritha, https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=221734, folio 23, acts at the bottom right).
In 1796, a child named Friedrich was baptized in Muri. On the Muri act (https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=226117, folio 289, act 1376), Anna Barbara is mentioned as mother, the child is unehelich (illegitimate?), and the father is stated as a Carl XXX (I have problems reading this act as well). On the Bern act, Georg Langhans and Anna Barbara are stated as parents with no mention of unehelich ?!? (https://www.query.sta.be.ch/Dateien/19/D97541.pdf, folio 52, act at the bottom left).
In 1798, Magdalena was baptized as Findelkinder.
On 10/06/1799, Georg and Anna Barbara were married.
In 1799, 1801, 1804, 1805, they baptized 4 additional children, apparently legitimate (Georg Gottlieb, Johan Albrecht, Julianna Margaretha Sophia, Ludwig Rudolf).
Of course, my main question is whether there is information supporting that Magdalena is or is not the natural child of Georg and Anna Barbara.
Thanks for any help,
Eric
Eric
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Peter.D
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Re: Langhans in Bern
Hallo Eric
Bei der Taufe 1798 wurde das Findelkind ohne Namen im Register der sogenannten Ausbürger eingetragen und ein ungefähres Alter von 6 Monaten geschätzt (Seite 500).
Nachträglich wurde an dieser Stelle ein Vermerk auf das bürgerliche Taufregister von 1812 angebracht; erst zu diesem Zeitpunkt erscheinen dann auch die Eltern.
Die Adoption war in den Schweizer Kantonen im 18. Jh. unbekannt und im 19. Jh. stark umstritten, insbesondere weil man Schwierigkeiten mit dem Erbrecht befürchtete. Die grosse Mehrheit der Kantone hat daher die Adoption erst mit dem ZGB auf den 1.1.1912 eingeführt; das gilt auch für den Kanton Bern, mit Ausnahme des katholischen Juras, wo im Wesentlichen der Code Civil galt. Findelkinder wurden bis weit ins 19. Jh. wie Heimatlose behandelt. Basel-Stadt erlaubte es einem Elternpaar, ein Findelkind als Pflegekind aufzunehmen und später eine Namensänderung vorzunehmen, was dann äusserlich wie eine Adoption erschien und oft auch so bezeichnet wurde; allerdings war das Kind nicht erbberechtigt, obwohl es im kantonalen Familienregister nach 1880 wie ein eigenes Kind eingetragen wurde.
Ich vermute nun, dass man in Bern zu jenem Zeitpunkt anstelle der fehlenden Adoption das Findel- und Pflegekind als ehelich erklärt hat. Ich habe das bisher aber noch nie angetroffen. Am besten verlangst du im Staatsarchiv Bern eine Kopie des referenzierten Urteils des Oberen Ehegerichts; hoffentlich wird dort die Rechtslage noch etwas ausgeführt - falls es nicht einfach altes Gewohnheitsrecht war.
Peter
Bei der Taufe 1798 wurde das Findelkind ohne Namen im Register der sogenannten Ausbürger eingetragen und ein ungefähres Alter von 6 Monaten geschätzt (Seite 500).
Nachträglich wurde an dieser Stelle ein Vermerk auf das bürgerliche Taufregister von 1812 angebracht; erst zu diesem Zeitpunkt erscheinen dann auch die Eltern.
Die Adoption war in den Schweizer Kantonen im 18. Jh. unbekannt und im 19. Jh. stark umstritten, insbesondere weil man Schwierigkeiten mit dem Erbrecht befürchtete. Die grosse Mehrheit der Kantone hat daher die Adoption erst mit dem ZGB auf den 1.1.1912 eingeführt; das gilt auch für den Kanton Bern, mit Ausnahme des katholischen Juras, wo im Wesentlichen der Code Civil galt. Findelkinder wurden bis weit ins 19. Jh. wie Heimatlose behandelt. Basel-Stadt erlaubte es einem Elternpaar, ein Findelkind als Pflegekind aufzunehmen und später eine Namensänderung vorzunehmen, was dann äusserlich wie eine Adoption erschien und oft auch so bezeichnet wurde; allerdings war das Kind nicht erbberechtigt, obwohl es im kantonalen Familienregister nach 1880 wie ein eigenes Kind eingetragen wurde.
Ich vermute nun, dass man in Bern zu jenem Zeitpunkt anstelle der fehlenden Adoption das Findel- und Pflegekind als ehelich erklärt hat. Ich habe das bisher aber noch nie angetroffen. Am besten verlangst du im Staatsarchiv Bern eine Kopie des referenzierten Urteils des Oberen Ehegerichts; hoffentlich wird dort die Rechtslage noch etwas ausgeführt - falls es nicht einfach altes Gewohnheitsrecht war.
Peter
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Walter
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Re: Langhans in Bern
Bei der Taufe des Friedrich am 14. Oktober 1796 in Muri (Taufrodel 4, Seite 249) wurde dieser als "unehelich" notiert. Sein Vater wird dort nicht genannt, es wird nur erwähnt, dass dieser "laut Toleranzschein" den Herren des Oberen ??? bekannt sei. Seine Mutter ist Anna Barbara Schwab von Siselen.
Beim Eintrag in Bern (Burger-Taufrodel 533, Seite 52) wird die Unehelichkeit des Friedrich nicht erwähnt. Als Eltern werden genannt; Georg Langhans (ohne weitere Angaben) und Anna Barbara Schwab von Siselen, geborene Schmitz von Wangen.
Am Schluss steht noch: "Eingeschrieben den 3. Augstmonat 1799 durch ..."
Ich vermute also, dass die Mutter Anna Barbara Schmitz von Wangen zum Zeitpunkt der Geburt des Friedrich noch verheiratet war mit einem NN Schwab von Siselen, ich habe aber keine entsprechende Heirat gefunden.
Beim Taufeintrag der Magdalena am 19. April 1798 im Münster zu Bern wurde diese als Findelkind benannt.
Die "Eltern" wurden wie folgt notiert:
Hr. Georg Langhans, gewesener Major
Frau Barbara Schmitz von Wangen
Dieses Kind wurde den obigen Eltern offenbar aber erst 1812 als "ehelich" zugesprochen.
Das scheint mir eine sehr komplizierte Geschichte zu sein
Zu finden ist sie übrigens auch hier: http://www.bernergeschlechter.ch/humo-g ... son=I80824
Beim Eintrag in Bern (Burger-Taufrodel 533, Seite 52) wird die Unehelichkeit des Friedrich nicht erwähnt. Als Eltern werden genannt; Georg Langhans (ohne weitere Angaben) und Anna Barbara Schwab von Siselen, geborene Schmitz von Wangen.
Am Schluss steht noch: "Eingeschrieben den 3. Augstmonat 1799 durch ..."
Ich vermute also, dass die Mutter Anna Barbara Schmitz von Wangen zum Zeitpunkt der Geburt des Friedrich noch verheiratet war mit einem NN Schwab von Siselen, ich habe aber keine entsprechende Heirat gefunden.
Beim Taufeintrag der Magdalena am 19. April 1798 im Münster zu Bern wurde diese als Findelkind benannt.
Die "Eltern" wurden wie folgt notiert:
Hr. Georg Langhans, gewesener Major
Frau Barbara Schmitz von Wangen
Dieses Kind wurde den obigen Eltern offenbar aber erst 1812 als "ehelich" zugesprochen.
Das scheint mir eine sehr komplizierte Geschichte zu sein
Zu finden ist sie übrigens auch hier: http://www.bernergeschlechter.ch/humo-g ... son=I80824
LG, Walter
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EricE
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Re: Langhans in Bern
Thanks Peter and Walter.
I had not noticed before the baptism certificate in the Ausbürger books.
It is a bit hard to read. Would you kindly help me with my guesses?
"Ein Findelkind ungefähr 6 Monat alt (vide Bürger Taufrödel Tom XVII pag 104) Magdalena xxxxxxxxxxx Blust (???)
Zeugen: xxxxxx Brüner xxxxxx xxxxxxx Eltern (parents?)
xxxxbeth (Elizabeth?) geborene Luscher xxxxxxx Brüner der xxxxxxxxx Ehefrau"
I will ask the State Archives of Canton Bern for a search for the corresponding judgement in "Manual des Oberehegerichts des Kantons Bern". Let's hope...
Eric
I had not noticed before the baptism certificate in the Ausbürger books.
It is a bit hard to read. Would you kindly help me with my guesses?
"Ein Findelkind ungefähr 6 Monat alt (vide Bürger Taufrödel Tom XVII pag 104) Magdalena xxxxxxxxxxx Blust (???)
Zeugen: xxxxxx Brüner xxxxxx xxxxxxx Eltern (parents?)
xxxxbeth (Elizabeth?) geborene Luscher xxxxxxx Brüner der xxxxxxxxx Ehefrau"
I will ask the State Archives of Canton Bern for a search for the corresponding judgement in "Manual des Oberehegerichts des Kantons Bern". Let's hope...
Eric
Eric
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Walter
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Re: Langhans in Bern
Ich lese:EricE hat geschrieben: Do 21. Mär 2019, 13:53 Magdalena xxxxxxxxxxx Blust (???)
Zeugen: xxxxxx Brüner xxxxxx xxxxxxx Eltern (parents?)
xxxxbeth (Elizabeth?) geborene Luscher xxxxxxx Brüner der xxxxxxxxx Ehefrau"
K(ind): Magdalena Geschlechtsnahmen Blust,
Z(eugen): Samuel Bruner Bettelvogt und seine Ehefrau
Elisabeth geborene Leiser(?) Samuel Staufer des Bettelvogts Ehefrau
LG, Walter
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EricE
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Re: Langhans in Bern
Thanks. One mystery after another... So what is this “geschlechtsnahmem Blust”? Blust seems not to have been an official Swiss familyname for another 40 years. If the “Bettelvogt” is involved, it suggests that the child had something to do with beggars but not one herself since she was only 6-months old. Child of a dead beggar? Beggar named “Blust”? Or “Blust” chosen at random to supply some last name?
Eric
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Peter.D
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Re: Langhans in Bern
Hallo Eric
Ja, Walter hat das absolut richtig transkribiert - und deine Vermutung hinsichtlich Namensgebung stimmt auch. Einem Findelkind hat man immer einen Fantasie-Namen als Familien- oder Geschlechtsnamen zugeteilt; teilweise wurde ein Name auch nach der Fundzeit oder dem Fundort gewählt. In Bern trifft man zu jener Zeit etwa folgende Namen an: Herbst, Winterberg, Freygasser, Neuling, Treuberg, Winterfeld, Sternfeld, Wallberg, Goldberg, Märzlig, etc. Diese Famliennamen erscheinen heute meist nicht mehr, da viele Findelkinder früh starben oder keine eigene Familie gründen konnten oder durften.
Uneheliche Kinder und Findelkinder wurden in der Stadt Bern eigentlich in der Heiliggeist-Kirche getauft. Da diese Kirche aber von März bis Dezember 1798 für militärische Zwecke requiriert worden war, wurden die entsprechenden Taufen während dieser Zeit ins Grossmünster verlegt.
Als Taufzeugen hat man in der Regel Beamte der Armenverwaltung, wie hier den Bettelvogt, oder des Spitals beigezogen. Drei Taufzeugen waren zu jener Zeit offenbar die Regel.
Bern führte auch eine genaue Kontrolle über die Findelkinder und versuchte immer die Mutter zu ermitteln, da ja das Aussetzen eines Kindes ein schweres Verbrechen war. Ebenso wollte man eine zweite Taufe nach Möglichkeit ausschliessen. Daher wurden Findelkinder oft erst einige Zeit nach dem Auffinden getauft.
Peter
Ja, Walter hat das absolut richtig transkribiert - und deine Vermutung hinsichtlich Namensgebung stimmt auch. Einem Findelkind hat man immer einen Fantasie-Namen als Familien- oder Geschlechtsnamen zugeteilt; teilweise wurde ein Name auch nach der Fundzeit oder dem Fundort gewählt. In Bern trifft man zu jener Zeit etwa folgende Namen an: Herbst, Winterberg, Freygasser, Neuling, Treuberg, Winterfeld, Sternfeld, Wallberg, Goldberg, Märzlig, etc. Diese Famliennamen erscheinen heute meist nicht mehr, da viele Findelkinder früh starben oder keine eigene Familie gründen konnten oder durften.
Uneheliche Kinder und Findelkinder wurden in der Stadt Bern eigentlich in der Heiliggeist-Kirche getauft. Da diese Kirche aber von März bis Dezember 1798 für militärische Zwecke requiriert worden war, wurden die entsprechenden Taufen während dieser Zeit ins Grossmünster verlegt.
Als Taufzeugen hat man in der Regel Beamte der Armenverwaltung, wie hier den Bettelvogt, oder des Spitals beigezogen. Drei Taufzeugen waren zu jener Zeit offenbar die Regel.
Bern führte auch eine genaue Kontrolle über die Findelkinder und versuchte immer die Mutter zu ermitteln, da ja das Aussetzen eines Kindes ein schweres Verbrechen war. Ebenso wollte man eine zweite Taufe nach Möglichkeit ausschliessen. Daher wurden Findelkinder oft erst einige Zeit nach dem Auffinden getauft.
Peter
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EricE
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Re: Langhans in Bern
Dear both,
I received today a scan of the judgement in "Manual des Oberehegerichts des Kantons Bern":
https://www.geneanet.org/media/public/b ... p-15807579
Would you agree with my transcription (on the same weblink)?
And my translation:
To me, this document means that the three girls were illegitimates born of Major (Georg) Langhans and Barbara Schmitz. They were not children of other parents. Would you agree with this interpretation?
Best regards
Eric
I received today a scan of the judgement in "Manual des Oberehegerichts des Kantons Bern":
https://www.geneanet.org/media/public/b ... p-15807579
Would you agree with my transcription (on the same weblink)?
And my translation:
I am missing the last word at the bottom of the first column (XXX above), the one after "durch Vermittlung der". Any suggestions?On 21 December 1821
On the written deferential request of sir Major Langhans, administrator of Hetiswyl, and his present wife, Barbara Schmitz of Wangen, who produced before their marriage three maiden, according to baptismal certificates, namely
1) Elizabeth, baptized as a foundling in the Church of the Holy Spirit on 25 October 1792,
2) Margaritha ditto on 30 October 1794, and
3) Magdalena baptized in the Minster on 19 April 1798
whom until now (according to certificate) have been supported through the intervention of the XXX Chamber of Landsassen,
would like that they are legally recognized as their legitimate children;
the Upper Marriage Court has found no reason to refuse them
and recognizes these children as legitimate through the past marriage of both parents, which is also to be noted in the respective records of baptisms.
To me, this document means that the three girls were illegitimates born of Major (Georg) Langhans and Barbara Schmitz. They were not children of other parents. Would you agree with this interpretation?
Best regards
Eric
Eric
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Peter.D
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Re: Langhans in Bern
Hallo Eric
Ich verstehe das nicht so. Deine Übersetzung "who produced ... " gibt nicht genau das deutsche Original wieder. Dort steht wörtlich: "vor ihrer Heirat erzeugten drei Mädchen ..." - es heisst aber nicht "von ihnen erzeugten"!
Nach meiner Interpretation hat die Landsassenkammer, die u.a. für die Heimatlosen zuständig war, die drei Findlinge dem Langhans als Pflegekinder zugeteilt. Und weil Bern damals keine Adoption kannte, wählte man offenbar den Weg der Ehelicherklärung.
Die Aussetzung eines Findlings war ja mit hohen Strafen belegt. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass Langhans oder seine Frau nun plötzlich sagten, sie hätten damals die drei Mädchen selbst ausgesetzt.
Das XXX ist eine Abkürzung irgend eines Ehrentitels, wie "titulierten", "hochlöblichen" etc. Welche genau, kann ich aber auch nicht sagen. Ist inhaltlich aber sicher nicht von Bedeutung.
Peter
Ich verstehe das nicht so. Deine Übersetzung "who produced ... " gibt nicht genau das deutsche Original wieder. Dort steht wörtlich: "vor ihrer Heirat erzeugten drei Mädchen ..." - es heisst aber nicht "von ihnen erzeugten"!
Nach meiner Interpretation hat die Landsassenkammer, die u.a. für die Heimatlosen zuständig war, die drei Findlinge dem Langhans als Pflegekinder zugeteilt. Und weil Bern damals keine Adoption kannte, wählte man offenbar den Weg der Ehelicherklärung.
Die Aussetzung eines Findlings war ja mit hohen Strafen belegt. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass Langhans oder seine Frau nun plötzlich sagten, sie hätten damals die drei Mädchen selbst ausgesetzt.
Das XXX ist eine Abkürzung irgend eines Ehrentitels, wie "titulierten", "hochlöblichen" etc. Welche genau, kann ich aber auch nicht sagen. Ist inhaltlich aber sicher nicht von Bedeutung.
Peter
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EricE
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Re: Langhans in Bern
Hi Peter,
So not so obvious... From
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D28681.php
it seems to make sense that illegitimate children of Langhans would be taken care of by the Landsassen-Kammer in Bern.
Do I understand that you believe the subject of erzeugten is not “Langhans und Frau” but rather “drei Mägdlein”? Can erzeugten be used as a passive rather than erzeugt worden? I’m really not good enough in German. Or you see a meaning different than procreate?
Eric
So not so obvious... From
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D28681.php
it seems to make sense that illegitimate children of Langhans would be taken care of by the Landsassen-Kammer in Bern.
Do I understand that you believe the subject of erzeugten is not “Langhans und Frau” but rather “drei Mägdlein”? Can erzeugten be used as a passive rather than erzeugt worden? I’m really not good enough in German. Or you see a meaning different than procreate?
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Peter.D
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Re: Langhans in Bern
Ja, genau - der deutsche Text sagt nur, dass die Findlinge erzeugt worden sind (passiv) - er sagt aber nicht von wem!
Die Landsassenkammer musste immer Plätze suchen, um die Findelkinder unterbringen zu können. Offenbar kamen drei dieser Kinder bei Major Langhans unter; bis zu einem bestimmten Alter musste die Kammer der Pflegefamilie auch eine Entschädigung zahlen. Vor allem wenn Pflegeeltern keine eigenen Kinder hatten, entstand später oft der Wunsch, diese Kinder zu adoptieren - was in der Schweiz bis weit ins 19. Jh. nur in wenigen Kantonen möglich war. In Basel hat man diesen Kindern dann wenigstens eine Namensänderung bewilligt, sie jedoch einem eigenen, ehelichen Kind vor 1912 rechtlich nicht gleichgestellt.
Ob Bern in solchen Fällen gewohnheitsrechtlich eine formelle Ehelichkeitserklärung erlaubte, oder ob dieser Fall ein Einzelfall ist, müsste man natürlich in den Protokollen des Oberen Ehegerichts über mehrere Jahre nachprüfen.
Dass ein Landmajor und Beamter gleich drei Kinder (von welchen Müttern ?) ausgesetzt hat, erachte ich hingegen als höchst unwahrscheinlich. Vermutlich hätte dies das Ehegericht auch irgendwie vermerkt. Eine Verjährung der Strafbarkeit gab es m.W. zu jener Zeit in Bern auch noch nicht.
Peter
Die Landsassenkammer musste immer Plätze suchen, um die Findelkinder unterbringen zu können. Offenbar kamen drei dieser Kinder bei Major Langhans unter; bis zu einem bestimmten Alter musste die Kammer der Pflegefamilie auch eine Entschädigung zahlen. Vor allem wenn Pflegeeltern keine eigenen Kinder hatten, entstand später oft der Wunsch, diese Kinder zu adoptieren - was in der Schweiz bis weit ins 19. Jh. nur in wenigen Kantonen möglich war. In Basel hat man diesen Kindern dann wenigstens eine Namensänderung bewilligt, sie jedoch einem eigenen, ehelichen Kind vor 1912 rechtlich nicht gleichgestellt.
Ob Bern in solchen Fällen gewohnheitsrechtlich eine formelle Ehelichkeitserklärung erlaubte, oder ob dieser Fall ein Einzelfall ist, müsste man natürlich in den Protokollen des Oberen Ehegerichts über mehrere Jahre nachprüfen.
Dass ein Landmajor und Beamter gleich drei Kinder (von welchen Müttern ?) ausgesetzt hat, erachte ich hingegen als höchst unwahrscheinlich. Vermutlich hätte dies das Ehegericht auch irgendwie vermerkt. Eine Verjährung der Strafbarkeit gab es m.W. zu jener Zeit in Bern auch noch nicht.
Peter
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