Einwohnerregister als genealogische Quelle: Zugang und Handhabung
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Hortulana
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Einwohnerregister
Hallo zusammen
Nachdem ich des öftern feststellen musste, dass mir die Kirchenrodel ausser Daten und Namen oftmals nicht sonderlich viel über meine Vorfahren verrieten, suchte ich nach alternativen Quellen. Dabei habe ich vor kurzem die Einwohnerregister für meine Nachforschungen entdeckt. Dort fand ich noch Hinweise zu Berufen, genauen Wohnortsangaben etc., was mir auch schon bei der Identifizierung gewisser Personen behilflich war.
Nun weiss ich zwar oftmals wie die Einsichtname in die Kirchenbücher bei den einzelnen Staatsarchiven/Kantonen gehandhabt wird, aber ich habe nirgends ein Gesetz/eine Wegleitung oder was auch immer gefunden, dass die Einsichtnahme in historische Einwohnerregister regelt (die neueren werden durch das Datenschutzgesetz geregelt, resp. es gibt das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister). Ausserdem habe ich auch nirgends eine Bestandesliste gefunden, oder einen Hinweis darauf, ab welchem Jahr solche Einwohnerregister geführt wurden. Desweiteren weiss ich nicht, ob es eigentlich eine Regelung auf Bundes- oder kantonaler Ebene gibt, welche die Lagerung dieser Register betrifft.
Meine Erfahrung: In diversen Ortschaften (bspw. Jegenstorf, Bangerten, Iffwil, Thun, Bern, Steffisburg) werden gewisse Einwohnerregister in den Gemeindearchiven gelagert. Laut der Webseite des Staatsarchivs Basel, befinden sich in deren Archiv aber ebenfalls Einwohnerregister. In den erwähnten Gemeinden finden sich meines Wissens Register ab mindestens 1800 (ob es noch ältere Bücher gibt weiss ich nicht). In den meisten Fällen waren die Mitarbeiter der Gemeinden sehr zuvorkommend, und ich erhielt nach schriftlicher Anfrage kostenlos Auskunft, respektive erhielt ich die Erlaubnis selbst in die Einwohnerregister Einsicht zu nehmen. Die Ausnahme bildet Steffisburg, wo eine geringfügige Gebühr von CHF 5.-- erhoben wurde.
Weiss jemand mehr zum Thema Einwohnerregister?
Gruss
Nachdem ich des öftern feststellen musste, dass mir die Kirchenrodel ausser Daten und Namen oftmals nicht sonderlich viel über meine Vorfahren verrieten, suchte ich nach alternativen Quellen. Dabei habe ich vor kurzem die Einwohnerregister für meine Nachforschungen entdeckt. Dort fand ich noch Hinweise zu Berufen, genauen Wohnortsangaben etc., was mir auch schon bei der Identifizierung gewisser Personen behilflich war.
Nun weiss ich zwar oftmals wie die Einsichtname in die Kirchenbücher bei den einzelnen Staatsarchiven/Kantonen gehandhabt wird, aber ich habe nirgends ein Gesetz/eine Wegleitung oder was auch immer gefunden, dass die Einsichtnahme in historische Einwohnerregister regelt (die neueren werden durch das Datenschutzgesetz geregelt, resp. es gibt das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister). Ausserdem habe ich auch nirgends eine Bestandesliste gefunden, oder einen Hinweis darauf, ab welchem Jahr solche Einwohnerregister geführt wurden. Desweiteren weiss ich nicht, ob es eigentlich eine Regelung auf Bundes- oder kantonaler Ebene gibt, welche die Lagerung dieser Register betrifft.
Meine Erfahrung: In diversen Ortschaften (bspw. Jegenstorf, Bangerten, Iffwil, Thun, Bern, Steffisburg) werden gewisse Einwohnerregister in den Gemeindearchiven gelagert. Laut der Webseite des Staatsarchivs Basel, befinden sich in deren Archiv aber ebenfalls Einwohnerregister. In den erwähnten Gemeinden finden sich meines Wissens Register ab mindestens 1800 (ob es noch ältere Bücher gibt weiss ich nicht). In den meisten Fällen waren die Mitarbeiter der Gemeinden sehr zuvorkommend, und ich erhielt nach schriftlicher Anfrage kostenlos Auskunft, respektive erhielt ich die Erlaubnis selbst in die Einwohnerregister Einsicht zu nehmen. Die Ausnahme bildet Steffisburg, wo eine geringfügige Gebühr von CHF 5.-- erhoben wurde.
Weiss jemand mehr zum Thema Einwohnerregister?
Gruss
Hortulana
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Stephleuen
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Einwohnerregister
Hallo Hartulana
Ich kann hier nur für den Kanton Bern mitteilen wie ich informiert bin.
Die Einwohnerregister sind im Kanton Bern relativ jung und unterstehen dem Datenschutz. Viele Einwohner lassen ihre Einträge sogar sperren und somit wird der Genealoge keine Auskunft erhalten, geschweige denn Einsicht erhalten. Diese Situation kann auch nicht mit einem Bewilligungsverfahren geändert werden.
Die Bürgerverzeichnisse und Burgerrodel bestehen seit ca. 1823. In einzelnen Fällen wurden diese so errichtet, dass sie in etwa bei 1770 beginnen, rückdatiert. Der Kanton Bern reorganisierte vor wenigen Jahren das Zivilstandswesen neu. Dabei wurden mehrere Zivilstandskreise zu einem zusammengezogen. ZB; Rohrbach, Ursenbach, Lotzwil, Lngenthal, bilden heute den Zivilstandskreis Langenthal. Früher alles einzelne Kreise. Um die persönliche Einsichtname zu erhalten muss man beim Kantonalen Amt für Zivilstandswesen eine Bewilligung einholen. Auch wenn es sich um Daten von verstorbenen Personen handelt. In der Regel ist in der Schweiz alles geschützt was weniger als 70 Jahre alt ist. Der Schutz über Personendaten dauert aber länger. Ich würde meinen ab 1890. Was jünger ist wird so viel ich weiss nicht bewilligt. So viel ich weiss benötigt man, wenn es nicht um die eîgene Linie geht, von den betroffenen Personen - Familien eine Vollmacht.
So ist es heute auch schwierig an die Burger- und Bürgerrodeln zu kommen.
Die beiden oben genannten Verzeichnisse waren früher auf den Gemeindeschreibereien. Mit der Reorganisation des Zivilstandswesens im Kanton Bern wurden diese auf den neuen Zivilstandsämtern deponiert und weiter geführt.
Also Du siehst es ist heute schwierig die Spuren der Ahnen zu ergründen. Die Daten in den von Dir gesuchten Verzeichnissen sind halt sehr heikel und delikat. Meine persönliche Meinung und Überzeugung ist es diese Grundsätze zu respektieren.
Gruss
Stephan Leuenberger
Ich kann hier nur für den Kanton Bern mitteilen wie ich informiert bin.
Die Einwohnerregister sind im Kanton Bern relativ jung und unterstehen dem Datenschutz. Viele Einwohner lassen ihre Einträge sogar sperren und somit wird der Genealoge keine Auskunft erhalten, geschweige denn Einsicht erhalten. Diese Situation kann auch nicht mit einem Bewilligungsverfahren geändert werden.
Die Bürgerverzeichnisse und Burgerrodel bestehen seit ca. 1823. In einzelnen Fällen wurden diese so errichtet, dass sie in etwa bei 1770 beginnen, rückdatiert. Der Kanton Bern reorganisierte vor wenigen Jahren das Zivilstandswesen neu. Dabei wurden mehrere Zivilstandskreise zu einem zusammengezogen. ZB; Rohrbach, Ursenbach, Lotzwil, Lngenthal, bilden heute den Zivilstandskreis Langenthal. Früher alles einzelne Kreise. Um die persönliche Einsichtname zu erhalten muss man beim Kantonalen Amt für Zivilstandswesen eine Bewilligung einholen. Auch wenn es sich um Daten von verstorbenen Personen handelt. In der Regel ist in der Schweiz alles geschützt was weniger als 70 Jahre alt ist. Der Schutz über Personendaten dauert aber länger. Ich würde meinen ab 1890. Was jünger ist wird so viel ich weiss nicht bewilligt. So viel ich weiss benötigt man, wenn es nicht um die eîgene Linie geht, von den betroffenen Personen - Familien eine Vollmacht.
So ist es heute auch schwierig an die Burger- und Bürgerrodeln zu kommen.
Die beiden oben genannten Verzeichnisse waren früher auf den Gemeindeschreibereien. Mit der Reorganisation des Zivilstandswesens im Kanton Bern wurden diese auf den neuen Zivilstandsämtern deponiert und weiter geführt.
Also Du siehst es ist heute schwierig die Spuren der Ahnen zu ergründen. Die Daten in den von Dir gesuchten Verzeichnissen sind halt sehr heikel und delikat. Meine persönliche Meinung und Überzeugung ist es diese Grundsätze zu respektieren.
Gruss
Stephan Leuenberger
Stephan Leuenberger
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Hortulana
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Einwohnerregister
Hallo Stephan
Vielen Dank für Deine Infos!
Burgerrodel
Dass die Burgerrodel nun in den Zivilstandsämtern zentral gelagert werden, wusste ich bereits, denn mit der Einsicht in Burgerrodel habe ich auch schon so meine Erfahrungen gemacht. Im letzten Jahr habe ich beim Amt für Migration eine (ziemlich teure) Bewilligung angefordert, um beim Zivilstandsamt Fraubrunnen Einsicht in die Burgerrodel von Jegenstorf zu erhalten. Dafür musste ich ein umfangreiches Dossier einreichen (was ziemlich aufwendig war), und musste meine Verwandtschaftsverhältnisse klar offenlegen (obwohl ich im Grunde genommen ja schon die Kirchenbücher auf CD habe, und ausser weniger Details in den Burgerrodel ja nicht sehr viel mehr notiert ist). Bei der Einsichtnahme war anschliessend eine Mitarbeiterin des Zivilstandsamtes mit anwesend. Wie Du schon erwähnt hast... eine ziemlich aufwendige Angelegenheit! Wenngleich die Mitarbeiterin des Zivilstandsamtes Fraubrunnen sehr zuvorkommend war... in meinem Fall lohnte sich der Aufwand nicht.
Einwohnerregister
In Sachen Einwohnerregister habe ich wie gesagt weniger Infos. Dass die neueren Register nicht frei zugänglich sind, finde ich aus Datenschutzgründen ebenfalls in Ordnung. Die Frage ist einfach, wie weit zurück reichen diese Register (ist das einheitlich?), werden sie prinzipiell in den Gemeindeverwaltungen gelagert, und in welchen Fällen befinden sie sich in den Staatsarchiven? Konkret habe ich in den bereits genannten Gemeinden nach diesen Einwohnerregistern gefragt, und zwar im Rahmen einer Suche die sich über den Zeitraum 1820-1838 erstreckt. In all diesen Gemeinden sind Einwohnerregister aus diesen Jahren vorhanden.
Vielen Dank für Deine Infos!
Burgerrodel
Dass die Burgerrodel nun in den Zivilstandsämtern zentral gelagert werden, wusste ich bereits, denn mit der Einsicht in Burgerrodel habe ich auch schon so meine Erfahrungen gemacht. Im letzten Jahr habe ich beim Amt für Migration eine (ziemlich teure) Bewilligung angefordert, um beim Zivilstandsamt Fraubrunnen Einsicht in die Burgerrodel von Jegenstorf zu erhalten. Dafür musste ich ein umfangreiches Dossier einreichen (was ziemlich aufwendig war), und musste meine Verwandtschaftsverhältnisse klar offenlegen (obwohl ich im Grunde genommen ja schon die Kirchenbücher auf CD habe, und ausser weniger Details in den Burgerrodel ja nicht sehr viel mehr notiert ist). Bei der Einsichtnahme war anschliessend eine Mitarbeiterin des Zivilstandsamtes mit anwesend. Wie Du schon erwähnt hast... eine ziemlich aufwendige Angelegenheit! Wenngleich die Mitarbeiterin des Zivilstandsamtes Fraubrunnen sehr zuvorkommend war... in meinem Fall lohnte sich der Aufwand nicht.
Einwohnerregister
In Sachen Einwohnerregister habe ich wie gesagt weniger Infos. Dass die neueren Register nicht frei zugänglich sind, finde ich aus Datenschutzgründen ebenfalls in Ordnung. Die Frage ist einfach, wie weit zurück reichen diese Register (ist das einheitlich?), werden sie prinzipiell in den Gemeindeverwaltungen gelagert, und in welchen Fällen befinden sie sich in den Staatsarchiven? Konkret habe ich in den bereits genannten Gemeinden nach diesen Einwohnerregistern gefragt, und zwar im Rahmen einer Suche die sich über den Zeitraum 1820-1838 erstreckt. In all diesen Gemeinden sind Einwohnerregister aus diesen Jahren vorhanden.
Hortulana
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S.H.
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Einwohnerregister als genealogische Quelle: Zugang und Handhabung
Im Staatsarchiv Zürich sind Einwohnerregister von einigen Gemeinden einsehbar. Für Affoltern am Albis schrieb ein Hubschmid mit selbigem Heimatort seine direkten väterlichen Ahnen zurück bis kurz vor 1800 auf - aus dem Einwohnerregister dieser Gemeinde im StaZH.
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Stephleuen
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Einwohnerregister als genealogische Quelle: Zugang und Handhabung
Hallo Hortulana
Im Kanton Bern wurde 1833 mit der Schaffung des Gemeindegesetzes die Burgergemeinde von der Einwohnergemeinde abgelöst. Das heisst die Rechte und Pflichten die bis anhin von der Burgergemeinde wahrgenommen wurden, gingen nun an die Einwohnergemeinde über.
Ab 1833 werden im Kanton Bern die Einwohner in einem Verzeichnis geführt. Es kann durchaus sein dass einzelne Einwohnergemeinden ihre Verzeichnisse damals rückdatiert haben. Vor 1833 sind die Burgerrödel und Bürgerrödel geführt worden. Jene Gemeinden die heute noch Burgergemeinden besitzen werden diese Verzeichnisse immer noch geführt.
Gelagert werden die Einwohnerverzeichnisse in den einzelnen Gemeinden im Kanton Bern unterschiedlich: Gemeindeschreiberei, Einwohnerkontrolle in grösseren Ortschaften oder auch auf dem Polizeinspektorat (sofern es diesen Ausdruck heute noch gibt).
Über die unterschiedliche Handhabung der Einsichtnahme in die Einwohnerverzeichnisse habe ich schon vieles gehört. Manche Gemeinden gehen damit sehr locker um und andere verschliessen alles. Man ist da auf den Goodwil der Angestellten angewiesen. In Langenthal erhielt ich vor vielen Jahren trotz privatem Freundesstatus zu wichtigen Angestellten der Gemeindescheiberei kein Zugang.
Gruss
Stephan Leuenberger
Im Kanton Bern wurde 1833 mit der Schaffung des Gemeindegesetzes die Burgergemeinde von der Einwohnergemeinde abgelöst. Das heisst die Rechte und Pflichten die bis anhin von der Burgergemeinde wahrgenommen wurden, gingen nun an die Einwohnergemeinde über.
Ab 1833 werden im Kanton Bern die Einwohner in einem Verzeichnis geführt. Es kann durchaus sein dass einzelne Einwohnergemeinden ihre Verzeichnisse damals rückdatiert haben. Vor 1833 sind die Burgerrödel und Bürgerrödel geführt worden. Jene Gemeinden die heute noch Burgergemeinden besitzen werden diese Verzeichnisse immer noch geführt.
Gelagert werden die Einwohnerverzeichnisse in den einzelnen Gemeinden im Kanton Bern unterschiedlich: Gemeindeschreiberei, Einwohnerkontrolle in grösseren Ortschaften oder auch auf dem Polizeinspektorat (sofern es diesen Ausdruck heute noch gibt).
Über die unterschiedliche Handhabung der Einsichtnahme in die Einwohnerverzeichnisse habe ich schon vieles gehört. Manche Gemeinden gehen damit sehr locker um und andere verschliessen alles. Man ist da auf den Goodwil der Angestellten angewiesen. In Langenthal erhielt ich vor vielen Jahren trotz privatem Freundesstatus zu wichtigen Angestellten der Gemeindescheiberei kein Zugang.
Gruss
Stephan Leuenberger
Stephan Leuenberger
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Hortulana
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Einwohnerregister als genealogische Quelle: Zugang und Handhabung
Hallo Stephan,
Super, mit 1833 gibts endlich eine Zeitangabe. Aber so wie es aussieht, gibts in Bezug auf die Lagerung und die Einsichtnahme in Einwohnerregister keine klare Linie. Da hoffe ich natürlich, dass ich auch in Zukunft das Glück habe, an Gemeinden zu gelangen, deren Angestellte den nötigen Goodwill aufbringen.
Danke Dir für die Info!
Gruss
Super, mit 1833 gibts endlich eine Zeitangabe. Aber so wie es aussieht, gibts in Bezug auf die Lagerung und die Einsichtnahme in Einwohnerregister keine klare Linie. Da hoffe ich natürlich, dass ich auch in Zukunft das Glück habe, an Gemeinden zu gelangen, deren Angestellte den nötigen Goodwill aufbringen.
Danke Dir für die Info!
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Hortulana
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Ulrich
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Einwohnerregister als genealogische Quelle: Zugang und Handhabung
Mal ne kurze Zwischenfrage zu den Einwohnerverzeichnissen.
Betreffen diese alle Einwohner oder nur diese die das Bürgerrecht hatten ?
gruss
uli ;;;
Betreffen diese alle Einwohner oder nur diese die das Bürgerrecht hatten ?
gruss
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Uli
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Uli
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Stephleuen
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Einwohnerregister als genealogische Quelle: Zugang und Handhabung
Hallo Ulrich
Alle Menschen die in der Schweiz leben und eine Aufenthaltsbewilliung haben werden "Einwohner" genannt.
Von diesen besitzen einen grösseren Teil das "Heimatrecht" in irgend einer Gemeinde innerhalb des Territorialgebietes Schweiz und werden deshalb "Bürger" genannt. Manchmal besitzen diese Bürger zusätzlich noch das "Burgerrecht ihrer Heimatgemeinde" und werden deshalb "Burger" genannt.
Die Einwohner sind im Einwohnerverzeichnis zusammengefasst, die Bürger in den Heimatgemeinden in den Bürgerregister und die Burger in den Burgerregister.
Der Unterschied zwischen Bürger und Burger ist der Rechtsanspruch des Burgers am Besitz der Burgergemeinde, sprich Wald und Boden (meistens Land im Baurecht) der sogenannte Burgernutzen.
Grüsse
Stephan Leuenberger
Alle Menschen die in der Schweiz leben und eine Aufenthaltsbewilliung haben werden "Einwohner" genannt.
Von diesen besitzen einen grösseren Teil das "Heimatrecht" in irgend einer Gemeinde innerhalb des Territorialgebietes Schweiz und werden deshalb "Bürger" genannt. Manchmal besitzen diese Bürger zusätzlich noch das "Burgerrecht ihrer Heimatgemeinde" und werden deshalb "Burger" genannt.
Die Einwohner sind im Einwohnerverzeichnis zusammengefasst, die Bürger in den Heimatgemeinden in den Bürgerregister und die Burger in den Burgerregister.
Der Unterschied zwischen Bürger und Burger ist der Rechtsanspruch des Burgers am Besitz der Burgergemeinde, sprich Wald und Boden (meistens Land im Baurecht) der sogenannte Burgernutzen.
Grüsse
Stephan Leuenberger
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Hortulana
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Hallo Uli
Meiner Erfahrung nach wurden in den Einwohnerregister alle Einwohner erfasst - nicht nur die Burger, sondern auch Auswärtige... (im Gegensatz zu den Burgerrodel, wo wirklich nur die Burger eingetragen wurden).
Gruss
Meiner Erfahrung nach wurden in den Einwohnerregister alle Einwohner erfasst - nicht nur die Burger, sondern auch Auswärtige... (im Gegensatz zu den Burgerrodel, wo wirklich nur die Burger eingetragen wurden).
Gruss
Hortulana
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Ulrich
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tschuldigung vergass zu erwähnen das ein Name nach dem ich suche im 19. Jahrhundert in die Schweiz eingewandert ist.
http://www.geneal-forum.com/forum_d/sho ... hp?id=5394
deshalb meine Frage wer in diesen Listen eingetragen ist.
Nun meine 2. Frage diesbezüglich kann jeder diese Liste einsehen und wenn ja wo ist das möglich ?
gruss
uli ;;;
http://www.geneal-forum.com/forum_d/sho ... hp?id=5394
deshalb meine Frage wer in diesen Listen eingetragen ist.
Nun meine 2. Frage diesbezüglich kann jeder diese Liste einsehen und wenn ja wo ist das möglich ?
gruss
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Uli
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Hortulana
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Hallo Uli
Wie Stephan es schon weiter oben erläutert hat:
Wie Stephan es schon weiter oben erläutert hat:
GrussGelagert werden die Einwohnerverzeichnisse in den einzelnen Gemeinden im Kanton Bern unterschiedlich: Gemeindeschreiberei, Einwohnerkontrolle in grösseren Ortschaften oder auch auf dem Polizeinspektorat (sofern es diesen Ausdruck heute noch gibt).
Über die unterschiedliche Handhabung der Einsichtnahme in die Einwohnerverzeichnisse habe ich schon vieles gehört. Manche Gemeinden gehen damit sehr locker um und andere verschliessen alles. Man ist da auf den Goodwil der Angestellten angewiesen.
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Ulrich
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Also das heist auch wenn ich Einsicht möchte in diese Listen geht das nur vor Ort. Oder sind die ab einer gewissen Zeit auch öffentlich zugänglich ?
gruss
Uli
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Stephleuen
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Die Einwohnerregister sind nur vor Ort einsehbar, sofern man überhaupt Zugang erhält.
In den Einwohnerregistern sind sehr heikle Daten registriert. Sie unterstehen deshalb dem Datenschutz. Man kann die eigenen Daten sogar sperren lassen. Diese Sperre kann nur durch richterlichen Beschluss aufgehoben werden.
Einwohnerregister sind die jüngsten Register und alle Daten darin sind eigentlich geschützt.
Gruss
Stephan Leuenberger
In den Einwohnerregistern sind sehr heikle Daten registriert. Sie unterstehen deshalb dem Datenschutz. Man kann die eigenen Daten sogar sperren lassen. Diese Sperre kann nur durch richterlichen Beschluss aufgehoben werden.
Einwohnerregister sind die jüngsten Register und alle Daten darin sind eigentlich geschützt.
Gruss
Stephan Leuenberger
Stephan Leuenberger
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Ulrich
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ab wann sind diese daten denn freizugänglich?
was mich eigentlich interessiert ist das 19. Jahrhundert
gruss
uli
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gruss
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gruss
Uli
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Uli
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Stephleuen
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Einwohnerregister als genealogische Quelle: Zugang und Handhabung
Was wir hier versuchen zu erklären ist, dass die Daten in den Einwohnerregistern eben nicht frei zugänglich sind.
Für das 19. Jahrhundert sind die Kirchenbücher zu verwenden. Davon gibt es Mikrofilme in den Staatsarchiven und CD die käuflich erworben werden können.
Vor den Einwohnerregistern sind die sogenannten Bürgerverzeichnisse und Burgerrodel geführt worden. Die Einsichtnahme ist einem komplizierten Bewilligungsverfahren unterstellt. Auch da ist man an die Datenschutzbestîmmungen gebunden.
Weiter oben haben wir bereits beschrieben von wann bis wann die einzelnen Verzeichnisse geführt sind und wo sie eingelagert sind.
Gruss
Stephan LEuenberger
Für das 19. Jahrhundert sind die Kirchenbücher zu verwenden. Davon gibt es Mikrofilme in den Staatsarchiven und CD die käuflich erworben werden können.
Vor den Einwohnerregistern sind die sogenannten Bürgerverzeichnisse und Burgerrodel geführt worden. Die Einsichtnahme ist einem komplizierten Bewilligungsverfahren unterstellt. Auch da ist man an die Datenschutzbestîmmungen gebunden.
Weiter oben haben wir bereits beschrieben von wann bis wann die einzelnen Verzeichnisse geführt sind und wo sie eingelagert sind.
Gruss
Stephan LEuenberger
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Hallo Stephan,
hab es nun kapiert.
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hab es nun kapiert.
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Uli
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Uli
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