Dies scheint auch die Herausgeber des Familiennamenbuches vor Probleme gestellt zu haben.Die Gemeinde Quarten existiert seit der Gründung des Kantons St. Gallen im Jahre 1803. Mit ihren Ortschaften Mols, Murg, Quarten, Oberterzen, Unterterzen, der Fraktion Tannenbodenalp im Tourismusgebiet des Flumserbergs und - durch den Walensee getrennt - Quinten, gehört die Politische Gemeinde Quarten wohl zu den kompliziertesten im Kanton St. Gallen. Nicht zuletzt deshalb besitzen die fünf Ortsgemeinden Mols, Murg, Oberterzen, Quarten und Quinten innerhalb der Gemeinde eine starke Stellung.
In der Ausgabe von 1940 ist als einziger Bürgerort für Märkli angegeben:
In der Ausgabe von 1989 sind als Bürgerorte für Märkli angegeben:SG Quarten a
Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass es hier um ein- und dieselbe Familie Märkli geht.SG Mols a
ZH Uster 1946 (Quarten SG)
ZH Winterthur 1945 (Mandach AG)
1940 wurde also Quarten als Bürgerort angegeben, das erst 1803 im heutigen Umfang als Gemeinde entstand - obwohl ich bei einem vor 1800 bestehenden Bürgerrecht einer Molser Familie Mols erwartet hätte. 1989 wird dann aber Mols als Bürgerort angegeben - das also anscheinend als Ortsbürgergemeinde mit eigenem Bürgerrecht weiterbestanden hat (und auf der o.g. Webseite ja auch als eigene Ortsgemeinde aufgeführt wird). So weit - so gut - aber ebenfalls stammt die 1946 in Uster eingebürgerte Familie ursprünglich aus Quarten, das 1989 aber gar nicht mehr als Bürgerort genannt wird. Kann jemand Klarheit in dieses Verwirrspiel bringen?
Nur am Rande bemerkt: die 1945 in Winterthur eingebürgerte Linie stammt aus Mandach AG - während dort die Familie erloschen ist; gibt es einen Zusammenhang zu den Familien von Mols bzw. Quarten?

